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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 321
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0323
Historischer Verein für Mittelbaden e.V.
Sitz Offenburg

Beiträge für unser Jahrbuch „Die Ortenau" sind an die Schriftleitung zu richten.
Bitte, nur druckfertige Originalbeiträge! Für Inhalt und Form der Arbeiten sind
die Verfasser verantwortlich. Die Zeit der Veröffentlichung der angenommenen
Arbeiten muß sich die Schriftleitung vorbehalten. Der Abdruck aus der „Ortenau"
ist nur mit Genehmigung der Schriftleitung gestattet, die sich alle Rechte vorbehält
. Für unverlangte Manuskripte und Besprechungsstücke kann keine
Haftung übernommen werden. Rücksendung kann nur erfolgen, wenn Rückporto
beiliegt. Besprechungsstücke sind ebenfalls an die Schrütleitung zu senden.

Die Verfasser erhalten 10 Autorenexemplare ihrer Beiträge unberechnet. Wegen
vieler Anfragen weisen wir darauf hin, daß jedermann Sonderdrucke einzelner
Beiträge in beliebiger Zahl zu einem billigen Preis bei der Druckerei A. Mörstadt
, Buch- und Offsetdruck, 7640 Kehl, Kinzigstraße 25, bestellen kann, spätestens
gleich nach Zustellung des Jahrbuchs, da der Drucksatz nach kurzer Zeit
eingeschmolzen wird. Danach können die wertvollen Einzelbeiträge nicht mehr
geliefert werden, nur noch der ganze Band, solange der Vorrat reicht. Wir empfehlen
den Gemeinden und Mitgliedern, von dieser günstigen Gelegenheit
rechtzeitig Gebrauch zu machen.

Bestellungen auf noch lieferbare frühere Jahrgänge nimmt die Geschäftsführung
(H. Krum, 76 Offenburg, Rilkestraße 4) entgegen, soweit noch Exemplare vorhanden
sind. Band 1970 ist restlos vergriffen.

Laut Beschluß der Hauptversammlung 1973 beträgt der Jahresbeitrag für 1974:

15,— DM für natürliche Personen und Schulen
30.— DM für juristische Personen.

Spenden sind erwünscht.

Der Historische Verein für Mittelbaden e. V., Sitz Offenburg, dient ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützigen Zwecken; auf Grund des Freistellungsbescheides des
Finanzamtes Offenburg vom 2. 3. 1972 (Az. 11/14) ist er berechtigt, selbst Spenden entgegenzunehmen
. Gegen die Anerkennung der Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigte
Ausgabe nach § 10 b EStG bestehen seitens des Finanzamtes Offenburg lt. Mitteilung
vom 19. Juli 1972 keine Bedenken. Die Bescheinigung über die steuerbegünstigten
Beträge erfolgt auf der Mitgliedskarte oder auf besonderem Formular.

Die Mitglieder der Mitgliedsgruppen entrichten den Jahresbeitrag an deren Rechner,
die Mitglieder des Hauptvereins (die also keiner Mitgliedergruppe angehören) überweisen
auf die Konten des Historischen Vereins für Mittelbaden e. V. (Postscheckkonto
Karlsruhe 6057-756, Volksbank Offenburg Nr. 6 29 55 09, Bez.-Sparkasse Offenburg
30-111702.


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