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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 104
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0110
14. dermahlen kein baares geld Vorhanden ist, alldieweilen ich, solang
ich meinem Rectorat zu Hoffweyr 45. jähr Vorgestanden, nicht nur pro
melioratione der redituum parochiae sowohl, als an Unkosten, et ad pias
causas, sondern auch meinem befreündten, als meinem H. Successori
Joseph Schmautz, deme meinen haußrath in Hoffweyr ad 1600 fl angeschlagen
, 600 fl davon nachgelassen als meines H. bruders seel. H. söhn;
dann meiner Schwester seel. H. söhn Antonio glöckler, Pfarrer zu wald-
ulm, und deßen 2. schwesteren 600 fl baares geld zugebracht hab; wie
solches schriftlich beweisen kan. zu deme legire

150 Meines H. bruders seel. H. söhn Josepho Schmauz/: deme das zu
Hoffweyr Von mir sehr meliorirte Beneficium resignirt hab:/annoch,
nebst dem in meiner stuben in freyburg stehenden Commod, auch Ein
silbernes Meßer Bestock, auch deßelben frauen Mutter Eines, und dessen
3. Schwestern einer jeden Eines; dann auch dessen H. Schwager dem Herrn
stättmeister Lille zu Offenburg Eines, hiermit legire und Vermache, wor-
mit dieselben Vorlieb nehmen sollen.

16. dieweilen aber Institutio haeredis, basis testamenti, ein expresser deno-
minirter Erb, nebst sieben eygenhändig unterschribenen zeügen im testa-
ment erforderet werden, als setze und ernenne ich hirmit zu meinem
Erben, den vorgeachten Herrn Lorentz Neffen, Burger des gerichts, und
Kirchenpfleger zu Hoffweyr, auch ernenn ich gesagten H. Lorentz Neffen
pro Executore dieses meines gegenwärtigen testaments, en regard, dass
derselbe nicht nur mir die 45. jähr durch, als ich der Pfarrey Hoffweyr
Vorgestanden, sondern auch desselben jetzige Ehefrau Salome schultzin,
als sie annoch ledigen Standes in diensten bey mir gestanden, meinem
alten 89. jährigen Vatter Viele Dienstgefälligkeiten erwießen, so mir mein
sterbender Vatter, derselben in allweeg schuldiger Dankbahrkeit, guttes
zu erweißen, mit aufgehöbten Händen anbefohlen, derentwegen auch Ihn
H. Neffen meiner, nach gäntzlich abgetilgten Vermächtnussen oder Legaten
, noch übrigen Verlassenschaft zum Vollkommenen Erben feyerligst
hiermit einsetze und Benenne, nebst ansuchen, mir alle Viertel jähr meine
pension hiehero zu überbringen, und in eines testaments Executor zu sein
mit Zuziehung obbemeldter zweyer Herrn, denominirten assistenten, als
H. Procuratoris Joseph Schmidel, und H. feld Patris Joannis Schott S. J.
und die in das Unterland Vermachte Legata, quibus competunt zu überbringen
; auch Er H. Lorentz Neffen als Völliger Erb was mir jährlich an
meinen Verkauften 12. Hauffen reeben, an Capital und Zünß zufallet, zu
seinen Händen zu nehmen und mit selbem als mit seinem eygenthumb,
wie ich mündlich mit ihme abgeredet, zu walten und zu schalten.

Und dieses ist mein letzte willens, und wohlbedächtliche öfters überlegte
testamentarische Disposition. Jedoch behalte ich mir ausdrucklichen bevor,
dieses mein testament oder letzten willen, zu änderen, zu münderen, zu

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