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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 115
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0121
hat sich wegen der Unruhen in Frankreich am 8. Juli v. J. nach Ettenheimmün-
ster begeben und am 12. Dezember nach Ettenheim 20." Im Juli hatten aufrührerische
Bauern der Umgebung den Park seines Schlosses in Zabern verwüstet
äl, nachdem es schon vorher auch in der Stadt trotz des feierlichen Empfanges
von Rohan am 20. Januar 1789 bald darauf zu ernstlichen Zerwürfnissen
zwischen der Bürgerschaft und der bischöflichen Regierung gekommen war22.
Auch in seinen rechtsrheinischen Ämtern hatte er mit einem schweren Aufruhr
zu kämpfen. Im Dezember 1789 mußte er 400 Mann württembergische Truppen
zur Unterdrückung eines Aufstandes im Oppenauer Tal zu Hilfe rufen und
schließlich im Februar 1790 800 kurpfälzische und kurmainzische Soldaten als
Exekutionstruppen einrücken lassen. Die Aufrührer wurden nach Mannheim
und Mainz gebracht.

Die Emigration war sicher von langer Hand vorbereitet, denn beispielsweise
war das Archiv des ganzen Bistums nach dem Ausbruch der Revolution zuerst
von Zabern nach Straßburg und von dort nach Wien verbracht worden23. Ob
es dann Zufall oder Absicht war, daß Rohan die Grenze vor dem 14. Juli überschritt
, wissen wir nicht; jedenfalls legte er keinen Wert darauf, in Frankreich
noch das Fest der Föderation zu erleben. Aber dort vergaß man ihn nicht; am
29. Juli erhielt er vom Präsidenten der Nationalversammlung die Aufforderung,
innerhalb von 14 Tagen zu erscheinen, nachdem er wegen „Unpäßlichkeit" Urlaub
erbeten hatte. Rohan erklärte daraufhin seinen Austritt mit folgender
anzüglicher Begründung 24:

„Abgesehen von meiner Gesundheit, die mir nicht erlaubt in diesem Momente
die Reise nach Paris zu machen, so darf ich auch die Würde eines Deputierten
nicht kompromittieren und mich nicht den Klagen meiner Gläubiger aussetzen,
da ich seit dem Verlust meiner Einkünfte sie nicht mehr befriedigen kann ...
Die Versammlung wird hoffentlich Mittel finden, meine Schulden zu bezahlen.
Ich bitte Sie, meine Demission zu genehmigen."

Im weiteren Verlauf des Jahres wurden im Elsaß im Vollzug der Dekrete der
Nationalversammlung jene Maßnahmen getroffen, die Rohan zur Seele des
Widerstandes im Elsaß werden ließen. Kräftige Unterstützung fand er bei den
aktivsten Gegenrevolutionären Claude Weinborn und Abbe d'Eymar. Aufgrund
des Erlasses vom 17. Oktober 1790 begann auch im Elsaß der Verkauf der jetzt
in Beschlag genommenen Kirchen- und Klostergüter, wobei nach Dekreten
vom 24. August und 10. Dezember 1790 die im Besitz der protestantischen Stiftungen
sich befindlichen Güter ausgenommen wurden. Daß auch damals noch
für Rohan kein direkter Anlaß für eine Flucht bestanden hätte, geht am besten
daraus hervor, daß er vom Generalprokurator des Niederrheinischen Departements
eingeladen wurde, sich nach Straßburg zu begeben, um die Zivilverfassung
des Klerus durchzuführen. In einer Erklärung vom 20. November
1790, die er an die Geistlichkeit seiner Diözese richtet, nimmt er nun öffentlich
zu dieser Einladung Stellung. Er könne in diesem Augenblck nicht seine Zustimmung
zu den Dekreten der Nationalversammlung vom 12. Juli geben, die
er schmerzlich bedauere. Rohan rief den Papst an, dessen Entscheidungen er
sich unterwerfen werde 25. Gerade dieser hatte sich bisher nicht geäußert, und
man war darüber in Paris nicht wenig verstimmt. Hatte man sich bisher in
der Durchführung des Dekrets vom 12. Juli Mäßigung auferlegt26, so entschloß
man sich nun zu einem schärferen Vorgehen. Das Dekret vom 27. November
1790 hält diejenigen Geistlichen, die bisher aufgrund der Artikel 21 und 38 des
„Dekretes vom 12. Juli betreffend die Zivilverfassung" den zu leistenden Eid
noch nicht abgelegt haben, zur Eidesleistung an:

„Sie schwören demnach gemäß diesem Dekret, mit Eifer über die Gläubigen
der ihnen anvertrauten Diözese oder Pfarrgemeinde zu wachen, der Nation, dem

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