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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 142
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Verständnis zu unterhalten, keinem Rate beizuwohnen, kein Bündnis zu pflegen
, sei es im Innern oder auswärts, wodurch der öffentlichen Ruhe Abbruch
geschähe." Mit diesem Konkordat band Bonaparte die katholische Kirche fest
an den Staat. Ohne Genehmigung der Regierung durfte keine Bulle oder „andere
Ausfertigungen des römischen Hofes" publiziert oder in Vollziehung gesetzt
, kein Priester eingesetzt werden, der ihr nicht genehm war. Die Kirche
erhielt nur diejenigen Gebäude zurück, die sich noch „in den Händen der Nation
" befanden.

Aber nicht nur die Kirche machte Zugeständnisse, auch Rohan, einer der
„Ultras" 109, den die Regierung 1791 als Volksaufwiegler vor den zu Orleans
eingesetzten provisorischen Nationalgerichtshof bringen wollte 110, hatte schon
1798 eingelenkt

Dem vom Papst von allen ehemaligen Bischöfen geforderte Verzicht, der auch
für Rohan den Kirchenkampf beendete, folgte die seit dem Basler Sonderfrieden
zwischen Preußen und der französischen Republik im Jahre 1795 vorgezeichnete
Säkularisation des rechtsrheinischen Teils des Bistums Straßburg, der
Baden zugeschlagen wurde. Kein gnädiges Schicksal hatte den Kardinal davor
bewahrt, diesen Untergang seiner Herrschaft noch erleben zu müssen, wie gelegentlich
behauptet wird 112. Er erlebte zwar nicht mehr den Reichsdeputationshauptschluß
vom 25. Februar 1803, da er kurz zuvor, am 16. Februar113,
starb, doch die für ihn entscheidende vorzeitige Durchführung. Am 20. September
wurde er von der bevorstehenden Besitzübernahme durch den Markgrafen
unterrichtet; er legte zwar Verwahrung dagegen ein, widersetzte sich aber
nicht. Der symbolischen militärischen Besetzung des OA Oberkirch am 22. September
und des OA Ettenheim am 27. September durch je neun Mann folgte
Ende November die staatsrechtliche Besitzergreifung114. Dem Verlust seiner
linksrheinischen Herrschaft durch die französische Revolution war nun die
Enteignung seiner rechtsrheinischen durch die Fürsten gefolgt! Daß seine früheren
Untertanen ihn wegen seiner wahren Herzensgüte und seiner vielen
Wohltaten aufrichtig verehrt hätten 115, wird nicht jeden überzeugen können,
es sei denn, man nehme die Erinnerungen von Diss llß, der aus einer Emigrantenfamilie
stammte, unkritisch als Beweis der öfters wiederholten Behauptung
hin. Diss schrieb, daß bei allem dem, was die Biographen des Kardinals an
seinem Charakter auszusetzen hätten, doch sein Edelmut und seine Herzensgüte
nicht zu verkennen seien: „Unter den ihm nach Ettenheim nachgefolgten
Freunden und Dienern hatten die meisten ihre ganze Habe zurückgelassen
und waren daher zeitweilig ganz auf seine Unterstützung angewiesen. Mit zarter
Schonung für das Ehrgefühl dieser Anhänger verlieh er ihnen allerhand
Titelämter und zwecklose Würden und besoldete sie nicht nur notdürftig, sondern
anständig aus der jährlichen Stipendie von 8000 Pfund Sterling, die er als
beraubter und exilierter Prinz aus England bezog, bis sie andere Wege finden
konnten, ihren Unterhalt zu fristen." Die Emigranten waren ihm zweifellos
Dank schuldig. Aber wenn er sie nicht nur notdürftig, wie es der Lage eigentlich
angepaßt gewesen wäre, sondern sogar anständig bezahlte, wird man sich
daran erinnern müssen, daß er „ein Schuldenmacher par excellence" war 117. So
erstaunt es keineswegs, daß sich unter seinen Schulden ein Betrag von rd.
46 000 fl. befand, den er „zur Unterstützung der von der Revolution hart bedrängten
linksrheinischen Geistlichkeit aufgenommen hatte 118". Man müßte die
Hilfsbereitschaft des „gutmütigen Kardinals119" ohne Vorbehalte würdigen,
wenn man nicht wüßte, daß er schon während seiner Zeit als Botschafter in
Wien wegen seiner Verschwendungssucht immer tiefer verschuldete und auch
in der Folgezeit Schulden über Schulden machte.

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