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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 202
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0208
roldseck-Sulz, „Schilttach die burg und Schilttach die statt in dem Kincz-
gental gelegen mit allen nuczen, rehten und mit aller zugehörung für ain
frye ledig aigen gute umb sechstusend guldin" an den Grafen Eberhard,
den Greiner, von Württemberg verkaufen.33 Schiltach und die dazugehörige
Maierschaft im Lehengericht blieben württembergisch bis zum Jahre
1810.

Unter den verarmten Herzögen von Teck und Herzögen von Urslingen
konnte die Stadt keine wirtschaftliche Entwicklung erfahren. Das Gegenteil
war der Fall, die Stadt drohte zu verfallen. Das wurde nun schlagartig
unter den Grafen von Württemberg anders. Besonders war es der
junge Graf Ludwig, der Sohn des im Jahre 1419 jung verstorbenen Grafen
Eberhard IV. und der Henriette von Mömpelgard, der zu einem Förderer
der Stadt Schiltach wurde. Seine Mutter hatte unter die Vormünder
für ihre noch minderjährigen Kinder auch den Herzog Reinold von Urslingen
, der sich auch noch Herzog von Schiltach nennen durfte, berufen.
Daher rührt vermutlich die wohlwollende Haltung des Grafen Ludwig I.
der Stadt Schiltach gegenüber als er volljährig geworden an die Regierung
kam.

Um das wirtschaftliche Leben in seiner in den Schwarzwald vorgeschobenen
Stadt im Kinzigtal anzuregen, sie zu einem wirtschaftlichen Mittelpunkt
dort zu machen, verlieh er der Stadt durch eine Urkunde im Jahre
1430 mancherlei Freiheiten und Rechte. Diese Urkunde beschreibt die damaligen
niederbrechenden Verhältnisse so deutlich und die Bemühungen
des Grafen den Ruin von der Stadt abzuwenden, daß sie, hier erstmals
in ihrem vollen Wortlaut, wiedergegeben sei.

„Wür Ludwig Gräfe zu Württemberg bekennen unnd thun khundt offenbahr
mit diesem Brief, allen die Ihne immer ansehendt oder hörend laßen,
wann unsere Arme Leuth zue dem Stattlin Schilltach und auch uff ett-
lichen Güttern zue Schilltach gehörig geseßen, vast zue Armuthe kommen
und abgegangen, auch der Mauren ann dem Stättlin, fast gebresthafft,
baufällig und die Gueter zergangen seind, darumb des unß auch, das
Stattlin und die Guetter destero baß wieder gekhommen, und zue belieb-
lüchem stand gesetzt werden mögen. So hann wür den vorgenannten unseren
Armen Leuthen, die zue dem Stattlin oder uff den Guettern darzue
gehörig jetzund sitzend und seindt und hienach zue ewigen Zeitten darinn
oder darauffkommen, oder sitzendt werden, für unß und den hochgeboh-
renen unseren lieben Bruedern, Ullrichen Grafen zue Württemberg und
unser beeder Erben, die freyheit und Gnad gethan, Thun und Geben, auch
den Armen Leuthen zue dem Stattlin und dem Flecken zu Schilltach und
den Höfen und Guettern darzue gehörig und Iren Nachkhommen für unß,

33 Krieger, 2. Bd., S. 844.

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