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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 204
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Durch diese Urkunde wurde dem Städtlein und seinen Einwohnern die
Freizügigkeit und das Recht zur Abhaltung eines Wochen- und eines Jahrmarktes
gegeben. Der Hauptakzent lag aber auf dem freien Zuzug aus
württembergischen und auch aus andern Gebieten, um die Bevölkerungszahl
der Stadt anzuheben. Im Jahre 1591 hatte die Stadt den Dienstags-
Wochenmarkt und zwei Jahrmärkte, einen am Pfingstmontag und einen
am „St. Jakobs des zwelf Botten Tag". Im Jahre 1654 wird gemeldet, daß
ein dritter Jahrmarkt am Sankt Andreas-Tag gehalten wird. Heute hat
Schiltach keinen Wochenmarkt mehr, drei sogenannte Krammärkte werden
noch gehalten im März, Juni und Dezember.

Die Jahrhunderte gingen in Schiltach dahin, ohne große von überörtlicher
Bedeutung seienden Ereignisse. Schiltach überlebte seine großen Stadtbrände
in den Jahren (1511?), 1533, 1590, 1791 und 1833 und erhob sich
immer besser und schöner gebaut jeweils aus der Asche.35 Den eindrucksvollen
historischen Marktplatz mit seinen Fachwerkhäusern verdankt die
Stadt dem Wiederaufbau nach dem großen Brand vom 8. Januar 1791.

An einer alten Heeres- und Verkehrsstraße erbaut, sahen die Bewohner
des Städtchens viele Truppendurchzüge. Fast zweihundert Jahre lang (1618
bis 1815) verging kaum ein Jahrzehnt, in dem die Bevölkerung nicht unter
Einquartierungen, Kontributionszahlungen, Plünderungen und auch Mord
zu leiden hatte. Am 21. August 1643 steckten die abziehenden französisch-
weimarischen Truppen das alte Bergschloß über der Stadt in Brand.
Der nachrückende bayerische Feldmarschall Mercy gab den Befehl zum
sofortigen Wiederaufbau, um das Schloß „in einigen Defensionszustand"
zu setzen.36 Auch von der Pest (1634 bis 1638) blieb das Städtchen nicht
verschont, und der Hexenwahn trieb auch hier sein makabres Spiel.

Im Jahre 1810 kamen die Gemeinden des bisher württembergischen Oberamtes
Hornberg durch Staatsvertrag vom 2. Oktober 1810, abgeschlossen
zwischen dem Königreich Württemberg und dem Großherzogtum Baden,
an letzteres.

Zwischen der Stadt Schiltach und der Maierschaft Lehengericht bestand
jahrhundertelang ein gutes Verhältnis. Verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen beiden Gebieten waren überaus häufig. Doch gab es auch gelegentlich
Spannungen innerhalb dieser Gemeinschaft. Es waren insbesondere
die der Schifferschaft Schiltach verbrieften Flößereirechte, nach welchen
den Waldbauern im Lehengericht das Führen von Flößen auf eigene
Rechnung auf der Kinzig verboten war, die Anlaß zu vielen Streitereien
gaben. Die Schiltacher Flößer hatten hierüber ein wachsames Auge. Man

35 Hermann Fautz, Die Schiltacher Stadtbrände, in: Die Ortenau, Heft 1961, S. 13—43.

36 Hermann Fautz, Die militärischen und kriegerischen Ereignisse in Schiltach, in: Festschrift zum 60jäh-
rigen Stiftungsfest des Krieger- und Militärverein Schiltach, Schiltach 1934.

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