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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 219
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0225
tern, in Bodenhöhe 1,80 m dick, im Sockel über 3 m. Im Garten von Haus
Kühn hinter der Zehntscheune wurde die Mauer 1810 zugleich beim Abtragen
der Stadttore umgelegt. In einer leichten Bodenwelle ist der Verlauf
der Mauer noch zu erkennn. An 3 Stellen ist der Wehrgang noch erhalten
: beim Haus Schuler, gegenüber dem Rathaus, hinter dem Amtshaus
und an der früheren Zehntscheune.

In dem Prozeß der inneren Bürgerschaft gegen die äußere Bürgerschaft
geht es darum, daß die Vorstädter in der Stadt wachen sollen und umgekehrt
die Städter in der Vorstadt. Die Städter sollen die gleichen Dienste
leisten wie die Vorstädter. Die Städter hätten eine falsche Einbildung,
als wäre solches ihrer Freiheit und Ehre nachteilig. Die Vorstädter wollen
aus Eigensinn nicht „herinnen" wachen, wenn erstere nicht draußen wachen
. Es falle einem Bürger schwer, sein Haus in der Stadt zu verlassen
und draußen zu wachen, aber einem Vorstädter noch viel mehr, da
sein Haus mit Weib und Kind draußen in der Unabgeschlossenheit steht.
Die Städter seien doch wenigstens durch Mauer und Tore geschützt.
So wird aus dem Jahre 1729 berichtet, wie bei Johannes Heitzmann und
4 Wochen später bei Michel Fischer in der Vorstadt eingebrochen und
Verschiedenes an Schmalz, Wein, Brot und Fleisch gestohlen wurde. Auch
aus Leiberstung wird gemeldet, wie in den 2 obersten Häusern eingebrochen
und 2 Lasten Schmalz fortgebracht wurden. Die Wächter waren nur
mit Stöcken versehen und hatten keine Flinten, wie es bei solchen Patrouillen
nötig gewesen wäre. Es soll deshalb bei dem bevorstehenden
Ruggericht vorgebracht werden, daß in jedem Ort 1 oder 2 Flinten angeschafft
und die Wächter damit versehen würden.

Zur Prozeßführung wählten die Städter einen Ausschuß von 4 Mann als
Bevollmächtigte. Es wurden gewählt:

Stabsbürgermeister Franz Rheinbold, Franz Josef Schenz des Gerichts,
Ignati Chamelmayer und Michel Werk.

Die Vorstädter wählten als Bevollmächtigte 8 Mann in den Ausschuß-
Stabhalter Georg Streubich, Johannes Heitzmann des Gerichts, Blasi
Wächter, Karl Krumbholz, Franz Simon Birnbreuer, der Dreher, Anton
Chamelmayer, Michel Mayer und Johannes Roth.

Von Seiten des Amtes wird ein gütlicher Vergleich vorgeschlagen, da beide
Teile doch miteinander leben müßten. Aber wie es so im Leben geht, jeder
glaubt sich im Recht und drängt auf die Fortführung des Prozesses.
Beweise, Zeugen, Dokumente, Privilegien werden angeführt. Aber wie
immer spielt auch das Geld eine Rolle. Es handelt sich in den Auseinandersetzungen
zwischen den Einwohnern der Stadt und der Vorstadt nicht
nur um das Wachen und Holzmachen, sondern auch um die Steuern und
Abgaben.

Zur Stadt Steinbach gehört auch der obere Stab mit der Vorstadt, „Lai-
berstung, Neyweyher, Vahrenhalt, Affental, Eisenthal, Mühlenbach, Wit-

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