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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 220
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0226
tenung, Schneckenbach, Gallenbach und Umbwege." Diese Orte haben
jährlich den Wachtschilling mit 4V2 Kreuzern an die Stadt abzuliefern.
Die Stadtbürger selbst sind davon befreit. Die Haupteinnahmequelle war
die Grundsteuer oder Beeth. Nach einem Auszug aus der Steuerordnung
vom Jahre 1715 (Staabs Beeth) wurden festgesetzt, für

1 Haus 41/« Kreuzer, 1 Jeuch Acker 3 Kreuzer,

1 Tau Matten 3 Kreuzer, 1 Haufen Reben 2 Kreuzer (12 ar),

1 Tauen Grasgarten 3 Kreuzer, 1 Jeuch Bosch 3 Kreuzer.

Leibschilling 4Vs Kreuzer und 1 Wachtschilling 4'/ä Kreuzer.

Die Freizügigen geben keinen Leibschilling, die Bürger zu Laiberstung
kein Wachtgeld, die Dahlbergischen (Schloß Neuweier) keinen Leibschilling
aber Wachtgeld. Es werden laut Bericht 699 Gulden und 25 Kreuzer
berechnet. Davon werden 99 f und 35 Kr. an die Herrschaft (Markgr. Regierung
) abgeliefert. Der Stabsbürgermeisterei verbleiben 599 f 90 Kr.
Es würde zu weit führen, den ganzen Verlauf des Prozesses zu verfolgen.
Die Akten umfassen über 300 Seiten. Die Anklageschrift des Anwaltes
Dautieux aus Rastatt, Vertreter der inneren Bürgerschaft, umfaßt allein
33 handgeschriebene Seiten, gespickt mit juristischen Ausdrücken, teils in
deutscher, teils lateinischer oder französischer Sprache 5.

Das Tor war 2,50 m breit und 3,50 m hoch 6. Obgleich die Güterwagen in
Frankfurt nach der Enge des Torbogens geladen waren, (wovon die Kaufleute
das Maß hatten), verrutschte oft die Ladung auf dem Wagen. Fässer
und Warenballen gerieten in Unordnung. Die Fuhre war breiter geworden
und ging nicht mehr durch das enge Tor. Es verging selten eine Woche, wo
man nicht von den Güterfuhrleuten wegen des entstandenen Schadens
und der Mehrarbeit 200 bis 300 Flüche hörten konnte.

Um die Streitigkeiten der Parteien beizulegen, wird auf Antrag des Amtmannes
Franz Andreas Ettlinger von Seiten der hochfürstlichen Regierung
befohlen, einen Hatschier (Stadtwächter) anzustellen, wie in dem Flecken
Bühl, und aus der Contributions- oder Heimerthumsrechnung zu bezahlen
. Der Hintersaß (Leibeigene) Johann Zeithvogel wird dazu bestimmt.
Er erhält jährlich 40 Gulden, 2 Klafter Holz und 200 Wellen und alle
3 Jahre eine neue Montur. Die Anstellung erfolgt zunächst für 1 Jahr
auf Probe. Wenn er ohnedies auf der Straße sei, solle er zugleich auf das
Wegegeld der Stadt achten, wovon ihm die halbe Straße versprochen
wird (der halbe Anteil). Die Bewaffnung besteht aus einem Hirschfänger
und einer kurzen Flinte. Er solle den ganzen Tag in der Stadt und Vorstadt
patrouillieren, alles passierende Gesindel fortweisen, die Strolche,

5 Oberstudienrat Walter und seiner Gattin bin icb für die Hilfe bei den Übersetzungen sehr dankbar.

6 Karl Schwab, Die Fundamente der Stadttore zu Steinbach, in: Die Ortenau 46 (1966), S. 208 ff.

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