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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0056
meisterämter des Bezirks „ohne allen Verzug die Volksbewaffnung auf Staatskosten
ins Leben gerufen werden", und es seien „als erstes Aufgebot alle ledigen
Männer von 18 bis 30 Jahren sofort marschfertig zu machen und binnen
12 Stunden nach Oberkirch zu beordern". Des weiteren wird ausgeführt, daß
diejenigen Gemeindebehörden, die nicht alsbald die Bewaffnung ihrer Gemeindebürger
anordnen würden, augenblicklich abzusetzen seien.

Wie richtig und notwendig das Drängen des Oberkircher Wehrausschusses auf
die sofortige allgemeine Volksbewaffnung war, das zeigte sich bereits zu Beginn
des Monats Juni 1849. Der im Exil lebende Großherzog von Baden versuchte
nämlich zu diesem Zeitpunkt, von Preußen militärische Hilfe zu bekommen
, die dann auch unverzüglich zugesagt wurde. 79

Die militärische Bedrohung durch die preußische Armee hatte zur Folge, daß
die Hauptakteure der Mairevolution von 1849 die Verteidigungsbereitschaft und
die Verteidigungskraft auszuweiten versuchten sowie die unsicher und ängstlich
gewordene Bevölkerung durch Solidaritätsappelle und Zwangsmaßnahmen
verschiedenster Art hinter sich zu bringen. Einige Beispiele aus der Stadt
Oberkirch mögen dies erhärten:

Um den Mangel an Verteidigungswaffen zu überwinden, entschlossen sich der
Kaufmann Peter Mast und der Schlosser Droll zusammen mit zwei Wehrmännern
im Juni 1849, die noch im Privatbesitz befindlichen Waffen einzusammeln
und sie der Bürgerwehr auszuhändigen.80 Der Greifenwirt Markus Becker
machte es sich zum genannten Zeitpunkt zur Aufgabe, den Inhalt der „Chaisen
", die Einheimische oder Fremde durch die Straßen der Stadt Oberkirch
zogen, zu durchsuchen.81 Man verhaftete auch einige verdächtige Personen,
so z. B. den Zimmermann Michael Heitzmann aus Oberkirch, der in der Stadt
das „wahre Gerücht" verbreitet hatte, daß die Truppen der Mairevolutionäre
am 24. Juni 1849 bis Waghäusl zersprengt worden seien. Mitglieder des Oberkircher
Wehr- und Sicherheitsausschusses brachten Heitzmann aufs Rathaus,
wo ihn der Zivilkommissar Fischer zu der milden Strafe von zwei Stunden
Gefängnis verurteilte.82 Letzteres macht deutlich, daß Christian Fischer im
Gegensatz zu Friedrich Frech nicht gewillt war, einen harten und unversöhnlichen
Kurs zu steuern. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß Fischer den
Befehl mißachtete, der die öffentlichen Kassen mit Beschlag belegen sollte. 83

Als Mitte Juni 1849 die seit dem 1. Juni bestehende provisorische revolutionäre
Regierung von Karlsruhe nach Freiburg fliehen mußte, sank die Kampfmoral
der revolutionären Armee. Viele Soldaten verließen ihre Einheiten. Die provisorische
Regierung gab deshalb den Auftrag, die flüchtenden Soldaten sollten
eingefangen und gegebenenfalls gewaltsam nach Rastatt gebracht werden. 84

Advokat Friedrich Frech nahm diesen Befehl zum Anlaß, um in Oberkirch eine
Miliz von ungefähr 40 Mann zusammenzustellen, welche die Aufgabe hatte,
flüchtende Soldaten einzufangen. 85 Als Kommandeure dieser Miliz fungierten
Raimund Fischer und Josef Geldreich, die ihre Miliz beim ersten Ausrücken
an der Fernacher Brücke in zwei Gruppen aufteilten. Die eine zog nach Nußbach
, die andere in Richtung Maisenbühl. Diejenige Gruppe, die den Weg nach
Nußbach eingeschlagen hatte, konnte tatsächlich einen Erfolg verbuchen: Vier
flüchtige Soldaten wurden durch sie eingefangen, weitere zehn Soldaten gaben
sich freiwillig in die Obhut der Oberkircher Miliz. Man brachte die 14 Mann
schließlich nach Oberkirch und quartierte sie im Gasthaus zum Greifen ein.
Am anderen Morgen beförderte sie der Zivilkommissar Christian Fischer nach
Renchen, wo er sie ohne Weisung wieder freiließ. 88

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