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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0058
bis zuletzt weitergeführt. Mit Resten des Revolutionsheeres hatten sich die beiden
bis nach Konstanz zurückgezogen, wo Werner bei Allensbach nochmals den
Kampf mit den Reichstruppen aufzunehmen versuchte. Am 11. Juli 1849 floh er
dann in die Schweiz, von wo aus er auf einen günstigen Augenblick zum erneuten
Kampf gegen die Gegner der Republik wartete.90 Als er die Hoffnungslosigkeit
seines geplanten Tuns erkannt hatte, emigrierte er schließlich nach
Nordamerika. 91

Dem Zugriff der Gerichtsbarkeit entzog sich auch der Oberkircher Zivilkommissar
Christian Fischer. Er verließ Oberkirch am 29. Juni, d. h. kurz vor dem
Einrücken der Preußen in Oberkirch. 92 Überdies flohen der Greifenwirt Markus
Becker, der sich jedoch einige Zeit später dem Gericht stellte93, der Lindenwirt
Hermann Geldreich, der Ochsenwirt Xaver Geldreich, der Handelsmann
Max Schrempp, der Bierbrauer Theodor Schrempp und einige andere angeklagte
Oberkircher Bürger. 94

Die meisten der angeklagten und verurteilten Bürger Oberkirchs, auch diejenigen
, die geflüchtet waren, wurden, nachdem sich die Verhältnisse im Sinne
der großherzoglich-badischen Regierung stabilisiert hatten, auf Grund günstiger
Leumundszeugnisse rehabilitiert und durften sogar wieder öffentliche Ämter
bekleiden. Letzteres sei mit dem Hinweis untermauert, daß die Bürgerschaft
Oberkirchs im Jahre 1862 Christian Fischer und im Jahre 1877 Markus Becker
zum Bürgermeister ihrer Stadt wählte. 95

Der Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Ordnung und Staatsautorität
in Stadt und Amt Oberkirch dienten nicht nur die Verhaftungen und Prozesse,
sondern auch die Anwesenheit der preußischen Besatzungstruppen. Hierzu
hatte der preußische Stadtquartiermeister Cetti am 31. Juli 1849 mit Nachdruck
geraten. Er meinte, Stadt und Bezirksamt Oberkirch müßten vorzugsweise mit
einer längeren militärischen Einquartierung bedacht werden. 96

Von Seiten des Großherzogs und der preußischen Militärverwaltung wurden
eine mobile Kolonne und militärische Streifkorps eingesetzt. Der Bürgermeister
von Oberkirch und die Ortsvorsteher der anderen Orte des Amtsbezirks Oberkirch
wurden durch eine Vorschrift des königlich preußischen Obersten und
Brigadekommandeurs von Giese am 3. August 1849 angewiesen, „die Führer
der Colonne mit Rat und Tat zu unterstützen und an dieselben die nötigen
Requisitionen, welche die Handhabung der Polizei nötig machen, zu stellen".
Ferner sollten die Bürgermeister zu jeder Kolonne einen Gendarmen abordnen,
der mit den Lokalitäten, Verhältnissen und Personen genau vertraut war. Mit
den durch die Kolonne verhafteten Personen sollte nach den Bestimmungen
über den Kriegszustand verfahren werden.97

Die harten Maßnahmen der Sieger verfehlten ihre Wirkung nicht. Am 29. Oktober
1850 berichtete der Oberkircher Oberamtmann mit Genugtuung nach
Karlsruhe: „Im ganzen Amtsbezirke herrscht Ruhe und Stille, und jedermann
ist informirt, daß der gesetzliche Zustand im Lande wiedergekehrt ist und eine
Ordnung gehandhabt wird".98

Die Revolution der Jahre 1848/1849 war demnach endgültig gescheitert. Über
ihrem Scheitern darf man jedoch nicht vergessen, daß die revolutionäre Bewegung
der Ausdruck des Strebens der Bürger nach mehr persönlicher Freiheit,
demokratischen Rechten und sozialer Gerechtigkeit gewesen ist. Das Streben
der Bürger nach diesen Zielen blieb trotz der Unterdrückungsmaßnahmen von
Seiten der badischen Regierung ein Bestandteil der politischen Gesinnung der
Bürgerschaft Oberkirchs.

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