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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0097
Regesten der Herren von Windeck von 1420-1430

Von Otto Gärtner

1420 Juni 18. Die Brüder Hans und Dietrich Röder stiften für ihren Vater Dietrich
Röder und ihre Mutter Anna von Windeck eine Jahrzeit in die St. Jakobspfarrkirche
zu Steinbach mit 1 Pfund Pfennig Gült ab Haus, Hof und Gütern
zu Altschweier. Dabei sollen der Leutpriester von Steinbach und die Kapläne
von Steinbach, Neuweier und Weitenung erscheinen. Dienstag vor Johannis
1420. Perg. Orig. GLA Steinbach.

2420 September o. T. Claus Brenner von Windeck wird mit Hans und Georg
von Neuenstein, Jörg Röder Bastard, Hans Wilhelm von Enzberg und anderen
Adeligen aus der Ortenau als Helfer der Geroldsecker bei der Belagerung der
Stadt und Burg Sulz in Württemberg genannt. Ruppert, Mortenau I, 136. Obiger
Claus Brenner von Windeck scheint ein Bastard und reisiger Knecht gewesen
zu sein. Vgl. Claus Brenner 1423 Febr. 3 Fester, Bad. Reg. I, Nr. 3505.

1420 Oktober 16. Das bischöfliche Gericht zu Straßburg urkundet, daß der Ritter
Nikolaus Bernhard Zorn, Sohn des Nikolaus Zorn von Bulach, an Frau
Agnes von Windeck noch zu Lebzeiten deren Gemahls, des Edelknechtes Kunzmann
Rebstock, eine jährliche Gült von 7 Pfund Straßb. Pfennig verkauft
habe, die nach des Edelknechtes Tod seinen hinterlassenen Kindern Andreas,
Ennelina, Dorothea und Margareta zufallen soll. Notiz von Ruppert.

1421 o. T. Ludwig, Graf zu ötingen, Hofmeister des Königs Sigmund, verleiht
im Namen des Königs dem Reinbold von Windeck in Gemeinschaft mit seinem
Bruder und seinen Vettern von Windeck das Bühler Reichslehen, bestehend
aus «dem Gericht und dem freien Wochenmarkt zu Bühl sowie dem Ungeld und
Zoll daselbst. GLA 67/1414. Ferner Notiz aus dem Windeck. Kopialb. 480 c f. 5
(GLA), wo auf die betr. Urk. verwiesen wird, die übrigens weder in den Regesten
des Kaisers Sigismund noch in jenen der Grafen von öttingen verzeichnet
ist.

1421 März 3. Hans von Windeck ist mit Reinhard von Großweier und Albrecht
von Zeutern, Hans Röder und andern markgräflichen Dienstleuten Richter in
dem Prozeß des Markgrafen Bernhard von Baden gegen Hans Contzmann von
Staffort. Fester, Bad. Reg. I, 3267.

1421 März 30. Hans Reinbold, ein Edelknecht, reversiert gegen Markgraf Bernhard
, seinen gnädigen, lieben Herrn, über seine Belehnung mit „Altwindeck
der vorderen Burg, item einem teile an dem Schwarzwalde, wald, wasser und
weide. Item und einem teile an dem lohe by der bürge", als rechtem Mannlehen
, wie es von der Markgrafschaft zu Lehen rühret und es sein Vater selig
und andere seiner Vorderen zu Lehen getragen, und schwört zu den Heiligen
den üblichen Lehenseid alles das zu tun, was ein Mann schuldig und verbunden
ist. „Uff den Sonntag, da man in der Kirche singet: Quasi modo geniti."
GLA 67/1414, f. 2/3. Perg. Orig. Mit dem Siegel des Hans Reinbold. Schild ge-

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