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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0098
neigt. Auf dem Stechhelm das Jagdhorn. GLA Windeck. Fester, Bad. Reg. I,
Nr. 3276. — Hans Reinbold reversiert in gleichlautender Urkunde auch gegen
Markgraf Jakob unterm 18. März 1432. (M. Bernhard + am 3. März 1431). Vgl.
Fester, Bad. Reg. Nr. 2192 und WR, Ortenau, Bd. 54 (1974), S. 206.

1421 o. T. Zur Vermeidung der „Spens halben" über die unterschiedliche Verteilung
der „künftigen Gefell vom Gericht, Zoll und umbgelt" wird vertraglich
eine gütliche Vereinbarung getroffen. „Über die versessen Teil, deren noch vorhanden
gewesen, denen von windeggen allein zugeaignet worden. Alles nach
Weisung deß darüber aufgericht Vertrags mit Nr. 8 vermerkt, (8, daß die von
Windeck den mehrerteil gleich Lehenstuckh von dem Heyigen Teil, von dem
Grafen von Eberstein, dem marggrafen zuo Baden und dem Stift zuo Strasburg
ye unnd alleweg getragen unnd zum Theil noch tragen) bestätigt Kaiser Sigmund
1421, Kaiser Friederich 1473, 1485, Maximilian 1502, Wolf gangen und Bech-
toldten von Windegg, gebrüder, 1505 u. 1511, Karl V. 1521. GLA 67/1414, f. 6,
Nr. 21 (...) „das Hanns Reinboldt von Windegg auch einen Theil an Lehen unnd
Aigenthumbs deß Fleckens Pühels unnd siner Zugehördt gehapt hat". GLA 67/
1414, Nr. 17.

1421 August 16. Burkart von Windeck erhält die Tochter N. des Hans Conz-
mann von Staffort selig zur Frau mit einer Ehesteuer von 1500 Gulden. Fester,
Bad. Reg. I, 3299.

Da Burkarts von Windeck Mutter Anna von Hattstat nach dem Tode ihres ersten
Mannes, des Ritters Reinhard von Windeck (t 1411), den Conzmann von
Staffort geheiratet hat, so kann Burkarts Frau nach vorstehendem Regest nur
eine Tochter Konzmanns aus dessen erster Ehe gewesen sein. Zwei andere
Töchter Konzmanns waren an Sifried Pfau von Rüppur und an Craft von
Sickingen verheiratet. Als Gemahlin Burkarts von Windeck wird urkundlich
Katharina von Hohenburg genannt. Über Cunzmann von Staffort vgl. Fester,
Bad. Reg. I, Nr. 3238.

1421 September 20. Reinbold Kolb von Staufenberg reversiert, daß er mit Einwilligung
seiner Hausfrau, Junte von Lomersheim, Markgraf Bernhard seinen
Hof zu Walstege mit genannten Zugehörungen, Gütern und Zinsen zu eigen
gemacht und von ihm als Weiberlehen zurückerhalten habe. Mitsiegler: Junte
von Lomersheim, Rudolf von Schauenburg, Vogt zu Baden, und Reinbold von
Windeck. Orig. GLA. Fester, Bad. Reg. I, Nr. 3317.

Dieser Staufenbergische Hof war das „Wasserhaus" Waldsteg (Neusatz), auf
dem Reinbold Kolb „hushäblich" saß und dort im Jahre 1431 starb. Vgl. Reg.
1431 Mai 31. und F.D.A., N.F. VIII, 269—278: Das Wasserschloß Walsteg. Unter
demselben Datum belehnt Markgraf Bernhard den Edelknecht Reinbold Kolb
von Staufenberg mit dem von seinem Vater selig Ludwig Kolbe von Staufenberg
heimgefallenen Teil der Burg Staufenberg und verschiedenen Gütern in
der Ortenau. Reinbold Kolb macht M. Bernhard eine ewige Öffnung in seinem
Schloß Staufenberg. Mitsiegler: Reinbold von Windeck und Rudolf von Schauenburg
, Vogt zu Baden. Fester, Bad. Reg. I, Nr. 3316.

1422 April 28. Burkard von Windeck, ein Edelknecht, urkundet, daß er von
Herrn Bernhard, Markgraf von Baden, seinem gnädigen lieben Herrn, auf seine
Bitte folgende Lehensgüter erhalten habe, die sein Vater und seine Vorderen
von Seinen Gnaden und Seinen Vorderen auch zu Lehen getragen, nämlich
„einen Teil an der Burg zum alten Windeck mit Wald, Wasser und Weide in
dem Schwarzwald, item einen Teil an dem Loche mit seiner Zugehörung und
die breiten Reben unten an der Burg. Item die Garten an Windeck gelegen mit

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