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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0099
ihr Zugehörung. Item 40 Viertel Korn von dem Kunhof zu Bühell und 3 Sester
Linsamens jährlich zum „sewen" von Äckern und die Matten, die zu dem Hof
gehörent. Und die Kirche und der Kirchensatz zu Otterswilre gehören in denselben
Hof. Item die Kirche und der Kirchensatz zu Kapelle. Item der halbe
Winzehnten, im Kapeller Kirspiel gelegen, der ist ein verwidement Lezenlehen.
Item 200 Ohmen Wingelts jährlich uf dem Kirspielgut Kestenholz. Item der
Hof zu Senftental und Reben und Bösche mit aller siner Zugehörde. Item die
armen Lüte, die er vor Ziten minem Vater selig geliehen hat obersite dem
Steyn * nach Lut des Briefes darüber gegeben. Item die Zins in dem Nusatzer-
tale, Pfennig, Habern, Hühner und Gerichte, wie das in den Krimingerhof gehöret
. Der Lehensträger schwört den Lehenseid und siegelt. Dienstag nach
st. Georgentag 1422. Perg. Orig. mit dem gewöhnlichen Windeckischen Siegel
(Helmzierde mit dem Jungfrauenbild) GLA Windeck. * „Obersite dem steyn".
Es ist damit der sog. Imenstein oder Grenzstein gemeint, der heute noch zwischen
Bühl und Steinbach an der Bundesstraße 3 steht und ehedem die Gerichtsstäbe
Steinbach und Bühl schied. Vgl. B. Bl. H. 14, S. 30—50 und Heft 26/
27, S. 62—71.

Senftental (nach Fester unbekannt) ist ein jetzt noch so genanntes Rebentäl-
chen in der Gemarkung Kappelwindeck. Der Kunhof, zu dem die Kirche von
Ottersweier gehörte, war ein altebersteinischer Lehenshof, der der Kirche zu
Bühl gegenüberlag. Er war später (1679) das Badische Amtshaus als Gebäude
und ist jetzt das Gasthaus zum Storchen.

1422 Juni 8. u. 9., 1423 März 30., 1424 März 2., 1425 September 28. Hans von
Windeck ist mit Reinhard von Großweier, Reinbold Kolb von Staufenberg, Albrecht
von Zeutern, Friedrich von Digisheim, Rudolf von Snellingen und anderen
badischen Vasallen Beisitzer des markgräflichen Manngerichtes zu Baden.
— Fester, Bad. Reg. I, Nr. 3411, 3526, 3639.

1422 Juli 15. Burkard von Windeck, Herrn Reinhards seligen Sohn von Windeck,
urkundet, daß er folgende Lehen und Güter, von der Herrschaft von Lichtenberg
rührend, die sein Vater und seine Vorderen schon besessen, von Junker
Ludwigen, Herrn zu Lichtenberg, erhalten habe: der Burgseß zu Lichtenawe
und „die Güter, nämlich Äcker und Matten, die dazu gehören, das man nennet
das Ritlehen, gelegen in der Mark zu Lichtenau. Item dazu etlicher viel eigener
Lüte zu Otterswilre und in der Gegend im Straßburger Bistum, welche vor
Zeiten von denen von Müllheim an meinen Vater selig kommen sind, wie das
die alten Brief, so ich von meinem Vater und den Vorderen inhabe, wisent".
Der Lehensträger gelobt der Lehensherrschaft treu und hold zu sein, ihr Nutz
und Frumen zu fürdern etc. und siegelt „Uf sant Margredentag 1422". GLA
Windeck (Kopie), vgl. WR, Ortenau (1975) v. 1412 Juli 15.

1422 Juli 24. Widemverschreibung des Edelknechtes und badischen Lehensmannes
Berthold Knobloch für seine Ehefrau Barbara von Windeck, Tochter des
Ritters Reinhard von Windeck. Kindler von Knobloch, Oberbad. Geschlechterbuch
II, 318. Berthold von Knobloch war begütert zu Renchen, Ulm und Ettlingen
. Seine Frau Barbara von Windeck lebte noch 1438.

2422 November 22. Peter von Windeck, ein Edelknecht, besiegelt mit Swicker
von Helmstatt und Hans von Riepurg den Burgfriedenbrief, den der Edelknecht
Jakob von Horneck von Hornberg für das Schloß Andeck ausstellt. Am dritten
Tag vor Katharina 1422. Crusius, Schwäbische Chronik II, 32.

2423 Juni 24. Neß Judenbräterin, Hug Süßen sei. Witwe, Bürgerin zu Straßburg
, verkauft an Peter von Windeck 10 Viertel Roggenkorngeldes, 2 Kapau-

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