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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0102
rechtes Mannslehen empfangen hat. Bacherade am Sonntag nach sant Bartholmes
1429. Abdruck der Urkunde in: Spieß, Archival. Nebenarbeiten I, 27.

3429 Okt. 15. Beim Zeugenverhör im Refektorium des Klosters Schwarzach wegen
des strittigen Weideganges der Dörfer Oberbruch und Kinzhurst waren Junker
Bernhard von Schauenburg als Advokat des Markgrafen, der Edelknecht Reinbold
von Windeck, des Markgrafen Küchenmeister Nicolaus Stahel, der Schultheiß
des Saalgerichts Lütolf, der Schöffenmeister Heinrich von Hardowe und
die Schöffen: Hildebrands Claus, Bertsche ante porta und Nicker von Stollhofen
. GLA 67/1334, 11, S. 16 v.

1429 November 5. Markgraf Jakob von Baden, Wyrich von Hoeburg namens
seiner Tochter, des Burkart von Windeck hinterlassener Witwe, und Hans
Reinbold von Windeck Urkunden über ihre Anteilsrechte an der Burg Altwindeck
. Markgraf Jakob ist Besitzer des durch den Tod des Burkart von
Windeck ledig gewordenen und an den Markgrafen Bernhard, den Vater des
Markgrafen Jakob, anheimgefallenen Teils der Burg. Wyrich von Hoeburg besitzt
namens seiner Tochter (Katharina), des Burkart von Windeck seligen
Witwe, den Teil, „den man nennt Herrn Brunen teil", so aber auf Ablösung
versetzt ist, Hans Reinbold jenen Teil, den er von seinem Vater ererbt hat und
der wie des Brunen Teil Lehen von der Markgrafschaft Baden ist. Sie sind
ferner miteinander übereingekommen, daß keiner dem anderen an seinem Teil
Schaden zufüge oder solches gestatte, weder an Leib noch Gut. Dieses Übereinkommen
soll bis zur Ausfertigung einer gemeinsamen Burgfriedensurkunde
Geltung haben. Wenn die Witwe Burkarts, die, wie vermutet wird, gesegneten
Leibes ist, einen Sohn gebiert, so sollen diesem seine Rechte vorbehalten sein.
Samstag nach Allerheiligentag 1429. Fester, Bad. Reg. I, Nr. 4259.

Die Hohenburg ist eine Burgruine bei Weißenburg im Elsaß. Wyrich (Wigerich)
v. Hohenburg, der Ältere, Ritter, war bischöfl. straßburgischer Amtmann (1405).

1429 November 4. Baden. Markgraf Bernhard an Straßburg. Er will mit der
Stadt eine Tagfahrt halten wegen eines von den Seinen der Stadt zugefügten
Schadens, wünscht aber, daß der seinen Untertanen zugefügte Brandschaden in
dem Krieg zwischen der Stadt und Reinhard von Windeck auf dem Tage ebenfalls
vorgenommen werde. Ohne Jahr. Feria 3 post festum omnium Sanctorum.
Fester, Bad. Reg. I, 4260.

1429 Dezember 19. Reinbold von Windeck, Edelknecht, reversiert als Lehensträger
für sich und seinen Bruder Peter und Hansen selig von Windeck Kinder
gegen Markgraf Bernhard von Baden über seine Belehnung mit ihrem Teil an
dem alten Windeck mit seinen Zugehörungen: Wald, Bösche und Gärten, als
darum leit und von alters hero darzu gehört hat, das Lohe und die Wälder
und Wasser uf dem Schwarzwald als sie unsere Vorderen an uns gebracht und
den hinteren Riegelhof mit Reben und Böschen und die breiten Reben in dem
Hennengraben und der Kirchensatz zu Otterswilre und Bühel. Montag nach
Lucientag. Orig. mit Reinbolds Siegel (Helmzierde: das Jungfrauenbild). GLA
Windeck.

(Wird fortgesetzt)

1 W. R. aus Pfarrer Reinfrieds Nachlaß in „Die Ortenau", Band 49 1969), Seite 300—319, (1190—1349);
Band 51 (1971), Seite 41—45 (1350—1359); Band 52 (1972), Seite 49—63 (1360—1373); Band 53
(1973), Seite 129—139, (1373—1399); Band 54 (1974), Seite 198—210, (1400—1410); Band 55
(1975), Seite 231—238.

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