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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0106
menden Industriezeitalter. Diesen sozialen Notstand der Junghandwerker
erklärt und verklärt der zeitgenössische Dichter Gottfried Keller
(1816—1895) poetisch in seinen Novellen „Kleider machen Leute" und
„Die drei gerechten Kammacher", während der nichtzeitgenössische Dichter
Gerhart Hauptmann (1862—1946) die Not und das Elend der gedrückten
schlesischen Weber in den vierziger Jahren in seinem naturalistischem
Drama (1892) „Die Weber (Dichtung und Wirklichkeit)" scharf geißelt und
verurteilt.

Neben dem Mainzer Bischof Ketteier nahm sich der „Gesellenvater" —
Adolf Kolping (1813—1865) — der besonderen Notlage der Wandergesellen
an. Der ehemalige Schuhmachergeselle gründete als Priester 1846 in Elberfeld
den ersten Gesellenverein und sorgte mit der Gründung von Gesellenherbergen
für seine Handwerksburschen auf der Wanderschaft. Unsere
Liste zeigt die Handarbeiter oder Handwerker als politisch Verbannte,
die, durch Bundesratsbeschluß des Landes verwiesen, in der demokratischen
Schweiz zunächst ein Unterkommen fanden.

Als Zufluchtsort in der Schweiz bezeichnet die Liste Basel für 56, Zürich
für 55, Bern für 30, Winterthur für 29, Schaffhausen für 27, Lausanne für
22, Thun für 12, Freiburg für 11, Burgdorf, St. Jmier, Pruntrut und Vivis
für je 7 Personen.

Die Angabe des Heimatlandes fehlt bei zwei Personennamen. Aus dem
Auslande stammen zwei Dänen, ein Schwede, ein Russisch-Pole und ein
Franzose, bei dem als Heimatort das unterelsässische Kurzenhausen angegeben
ist. Aus den Ländern des Deutschen Bundes stammen aus Württemberg
77, aus Baden 67, aus Sachsen 18, Sachsen-Meiningen und Sachsen-
Gotha je 2, aus Hessen 8, aus Hessen-Darmstadt 7, aus Kurhessen und
Hessen-Homburg je 1, aus Preußen 16, aus Bayern 13 und Rheinbayern
5, 3 aus Österreich und 2 aus Ungarn, 10 aus Hannover, aus Nassau 7,
5 aus Sigmaringen, aus Schleswig-Holstein 4, aus Frankfurt 3, aus Hamburg
3, aus Mecklenburg und Strelitz je 2, aus Braunschweig, Lichtenstein
, Oldenburg, Schwarzburg und Waldeck je ein Ausgewiesener.
Bei 23 Personen fehlt in der Liste die eindeutige Angabe des Heimatortes,
in der Mehrzahl sind dies Badener. Auch kann die ursprüngliche Frankfurter
Liste bei der Angabe und Schreibung des Ortsnamens Fehler enthalten
haben, die in der Abschrift auch noch vermehrt werden konnten,
was schon die angegebene Summe von 269 Ausgewiesenen beweist, die in
Wirklichkeit 270 beträgt.

Auf jeden Fall kann die Fixierung dieser Ortsnamen aus dem Jahre 1850
gerade in unserer durch die Eingemeindungen hervorgerufenen Auslöschung
alter Ortsnamen belasteten Zeit nicht bloß für die Historie der
48er Jahre des letzten Jahrhunderts, sondern auch für die Ortsnamen-
und Familienforschung bedeutsam sein. Die Abschriftliste folgt hiermit
getreu nach der Vorlage.

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