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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0144
Nicht nur die Reichsstadtherrlichkeit Gengenbachs wurde 1803 beendet, sondern
auch die Abteiherrschaft. Durch die Aufhebung der Benediktinerabtei wurden
auch die zahlreichen bisher abteilichen Laienämter, und das war schon eine
stattliche Menge, ersatzlos gestrichen. Dadurch gerieten gerade die tüchtigsten
Gengenbacher in böse Berufsnot. Das Mißtrauen der Karlsruher Zentralbehörde
war nämlich nicht klein.

Da jetzt alles, was von Karlsruhe über die Oberbehörden befohlen wurde, ohne
Widerspruch durchgeführt werden mußte, zog zwangsläufig die jüngere Generation
der alten Gengenbacher Familien aus der Stadt fort, um sich anderswo
ein besseres berufliches Unterkommen zu suchen. Die Stadt verödete dadurch
zusehends, und die Armut zog so aisgemach in viele Familien ein.

Einen neuen Meilenstein für den Umbau aller Rechtsbereiche brachte die
badische Verfassung von 1818. Sie wurde die Grundlage für den Abbau des
alten Herkommens und für die Verpflichtung, die lehensrechtlichen Verhältnisse
Zug um Zug in neue, noch auszuarbeitende Formen überzuleiten. Eine Flut von
Gesetzen mußte dies bewältigen, die sich über viele Jahre verteilte und ein
neuartiges Verwaltungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Gerichtswesen zum Ziel
hatte.

Die Gengenbacher Stadtverwaltung wurde in den Grundlagen verändert. Nicht
mehr der Reichsschultheiß oder der Alte und Junge Rat bestimmten das Leben
in Gengenbach, sondern eine neue staatliche Behörde, das großherzogliche Ober-
vogteiamt in der alten Abtei. Dessen Beamte waren keine Gengenbacher, sondern
meist Karlsruher. Die städtische Selbstverwaltung hörte völlig auf. Die
städtischen Ämter waren dieser staatlichen Behörde unterstellt und mußten bei
den einfachsten Dingen dort die Genehmigung einholen. Da half auch kein noch
so energisches Schimpfen der immer noch selbstbewußten Gengenbacher.

1826 wurde die neue badische Gemeindeordnung für das ganze Land Gesetz.
Statt des bisherigen Oberbürgermeisters leitete von jetzt an nur noch ein bloß
ehrenamtlicher Bürgermeister das Städtchen, der aber keine richterlichen oder
sonstigen weitergehenden Befugnisse mehr hatte. Der erste wurde Matthias
Usländer. Alle wichtigeren der seitherigen Gemeindeaufgaben wurden dem
Obervogteiamt oder dem Amtsgericht übertragen. Die gemeindlichen Ausgaben
wurden mit Hilfe des Umlageverfahrens gedeckt und zugleich in ihrer Höhe
und Verwendung scharf überwacht. Es mußte ganz hart gespart werden. Die
Kirchspielsgemeinden rund um Gengenbach wurden nun gänzlich unabhängig
von der Zentralstadt. Sie bekamen in ihren Ort eine eigene Ratsstube, Wirtshäuser
und Ladengeschäfte, während sie bisher auf Gengenbach angewiesen
waren und das dortige Wirtschaftsleben befruchtet hatten. Sie wurden selbstgenügsame
Lebens- und Verwaltungseinheiten im Rahmen der neuen Verwaltungsbestimmungen
des Obervogteiamts. Die bisherigen Bindungen der Nachbarschaft
an die Mittelpunktsstadt lockerten sich dadurch immer weiter. Infolgedessen
wurde das Leben in der Stadt stiller und eintöniger.

Bald wurde auch das Obervogteiamt und das Oberforstamt nach Offenburg
verlegt, so daß nur noch das Amtsgericht in Gengenbach verblieb. In wenigen
Jahren sank Gengenbach von seiner zuvor so stolzen Höhe zu einem unbedeutenden
Landstädtchen herab. Es strebte dem Tiefpunkt seiner Entwicklung zu.

Im Steuerbereich begann der Übergang zum modernen Steuerwesen. Die bisherigen
Steuern sollten abgeschafft werden. Wie zur Zeit des Bauernkrieges
gab es auch jetzt Leute, die allen Ernstes auf die Abschaffung aller Steuern und
Abgaben hofften. Wie wurden sie enttäuscht!

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