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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0161
was zu ihr gehört hat, macht Schwierigkeiten (Bloch 393—397). Hinzugenommen
haben die Verfälscher einen Bericht über die Schenkung eines Ruodharius
und seiner Gemahlin Wisegardis an das „Dominium Sanctae Mariae Semper
Virginis Argentinense Civitatis", und zwar von allem „in Marcha Ettenheim
quicquid ad ipsum locum pertinet", die es möglicherweise gegeben hat, die aber
die Mönche nicht auf Straßburg, sondern auf das Kloster bezogen wissen wollten
. — Weiter könnten sie eine ältere Vorlage der Grenzbeschreibung benutzt
haben.

Durch Grandidier erfahren wir von einem Evangelienkodex des Klosters aus
dem endenden 11. oder dem beginnenden 12. Jahrhundert (Schwarzmaier 6);
dort hat er auf der ersten freigebliebenen Seite die Urkunde vorgefunden. Es
war vermutlich die „Urschrift der Fälschung" (Roth 67). (Auch die echten
Traditionen wurden gern in liturgischen Büchern schriftlich fixiert; so steht
die Würzburger Grenzbeschreibung in einem kostbaren Evangeliar des 9. Jahrhunderts
.) Eine Notiz im Karlsruher Kopialbuch 597 aus Ettenheimmünster
lautet (Bloch 400, A. 4): „dise Gschrift ist auß einem sehr alten Buch zu Ettenheimmünster
abgeschrieben, darin die 4 Evangelisten gantz sauber und auff
Pergament mit Vleiß auch den Text nachbeschriben, so dem hochwirdig Fürst
und Herrn Johann Bischof zu Straßburg und Landgrafen zu Elsaß (...) zu sich
überantwortet durch fratrem Laurentium abbatem anno 1584". Seither befand
sich der Kodex in Straßburg (Zabern) und hat dort vorgelegen für die ersten
Drucke der Urkunde bei Guillimannus (1608), 4 Würdtwein (1782) 5 und besonders
Grandidier (1787; Tit. 256, p. 109—111), auf den sich seither alles stützt,
nicht aber mehr den Klosterhistorikern des 17. und 18. Jahrhunderts, so etwa
Bulffer bei seiner Fehde gegen Straßburg und Grandidier (Roth 68). — Im
19. Jahrhundert ist dann der Kodex verschollen. Dümge (S. 6) weiß 1836 offenbar
nicht, daß er sich in Straßburg befand; er glaubt, daß er bei der Klosterauflösung
verschwunden sei.

Der Abdruck von Giullimannus ist gut und genau; leider läßt gerade er die
Grenzbeschreibung aus. Würdtweins Text ist, besonders in den Namen, hier
wie auch anderswo, 6 miserabel. Ähnlich steht es mit den anderen Drucken des
18. Jahrhunderts, bei Lünig, Herrgott, Scheid und Kremer (Dümge 6). Man
weiß, daß auch gegenüber Grandidier bei seiner „Unzuverlässigkeit und Un-
glaubwürdigkeit" Vorsicht geboten ist; es gibt „in den Urkundendrucken bei
Grandidier Ungenauigkeiten und willkürliche Abänderungen seiner Vorlagen", i
Es ist das die Art des 18. Jahrhunderts überhaupt. Wir halten uns deshalb an
die älteste überkommene, noch in Ettenheimmünster nach 1546 angefertigte
Abschrift, im Kopialbuch 594 GLA Karlsruhe (—Handschrift Ha bei Roth),
f. 191 v. Im Vergleich mit Grandidier ist festzustellen, daß beide die gleiche
Vorlage gehabt haben müssen. Grandidiers Abweichungen bestehen in der
Schreibweise der Namen; im Zweifel ziehen wir zumeist das Kopialbuch vor.

Text

Zugrunde liegt das Kopialbuch GLA 594. Wichtige Varianten sind beigefügt.
Statt uu wird w bzw. vu geschrieben.

„Terminalia") silvulae ad Australem plagam (1) Ringchinwachh>, (2) Rida,
(3) Wardec>, (4) Steine, (5) BancenlaeJ>, (6) Buruc, (7) Egilolfese>. ad
(8) fontem Buruchbaci f>. Inde ad (9) viam Sneites), (10) Stephanes virst,
(11) Wezzisteinh), (12) Stoufinberc'), ad (13) rubrum volutabrumi), (14)
Seleberc, (15) Liuboldisrode k>. Usque ad (16) conmarchium l> Alamannorum.

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