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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0217
Weltlichen, sondern auch zwischen dem höheren und niederen Klerus, zwischen
der Welt- und Klostergeistlichkeit. Am 22. Juni 1797 beantragt Professor
Schwarzel, Dekan der theologischen Fakultät in Freiburg, als bevollmächtigter
Procureur der Weltgeistlichkeit, daß der Clerus saecularis als Landstand angenommen
werde. Das Gesuch wurde unter der Bedingung gebilligt, daß sich
dieser an den Prälatenstand anschließen müsse.83 Das Verhältnis unter den
geistlichen Ständen ist also nicht das beste, und Abt Speckle hält auch mit
seiner Kritik an den Dekanen nicht zurück: „Auch sind die Herrn Dekane gewöhnlich
die Leute nicht, durch die viel Gutes geschehen könnte. Die traurige
Erfahrung zeigt es an den ihnen untergeordneten Weltpriestern, durch die
Skandale, welche den ganzen geistlichen Stand in Verachtung bringen.84

Aber Aufklärung und Revolution blieben auch vor den Klöstern nicht stehen:
„Der Geist der Klostergeistlichkeiten selbst hat zu viel von dem Freiheitssinn
der itzigen Welt angenommen, als daß nicht mehr als gewöhnliche Anstrengung
und Wachsamkeit erfordert würde, um die Disziplin zu erhalten." 85 Verantwortlich
dafür scheint ihm auch die Erziehung der jungen Klostergeistlichen
auf den Universitäten: „Immer werden Grundsätze angenommen, die dem Klostergeiste
gerade zuwider sind".86 „Der Genius der Zeit hat auch im Kloster zu
viel Raum gewonnen", stellt er am 31. Dezember 1797 in seinem Jahresrückblick
fest.

Alles in allem befinden sich die Vorlande in jenen Jahren in einem äußerst
labilen Zustande, der den Revolutionären jede Chance geboten hätte. Aber
weltliche und geistliche Herrschaften sind sich der fränkischen militärischen
Unterstützung sicher; nirgends fehlt es an Erklärungen, daß Frankreich die
bestehende Verfassung gewährleiste. Sie versäumen es nicht, dies jederzeit
ihren Untertanen deutlich vor Augen zu führen. So beschließt im Breisgau
die landständische Konferenz vom 18. August 1796 auf Vorschlag von Abt
Speckle ein Zirkular an das ganze Land, „worin die Untertanen erinnert daß
die Landesverfassung bleibe, jede Herrschaft und Obrigkeit bei ihrem Ansehen
, in Rechten geschützt werde, selbst durch französische Truppen."87 So
war dem auch, und so mußte es auch im Interesse der fränkischen Republik
sein, wenn man aus dem Lande hohe Kontributionen herausholen und es ausplündern
wollte.

Als Abt Speckle den Christian Spiegelhaider aus Waldau einsperren ließ, weil
er eine Militärfron unterlassen hatte, zogen seine Söhne und Tochtermänner,
die während der Revolution in Frankreich waren, zum französischen General,
um sich über die Ungerechtigkeit des Abtes zu beschwerden, aber „Herr General
und Major waren zu gerecht, erklärten ihnen gerade, sie wären hier,
Ordnung und Obrigkeit zu unterstützen und nichts in der Verfassung zu ändern
." 88 Und als der Bauer Michel Heitzmann am Berg den vollen Zehnten mit
der Begründung verweigerte, er wüßte nicht, ob er den 10. Teil schuldig sei,
versicherte sich der Abtei der militärischen Exekution, welcher der fanzösische
Major Steinmetz auch sofort zusagte!89

Ließ es ein französischer General schon nicht zu, daß Aufsässige, wie sie es
vorhatten, „patriotisch" mit dem Abte redeten, so also schon gar nicht, daß die
demokratischen Patrioten handelten. Und kam gar der Divisionsgeneral Men-
gaud, der am 6. August 1796 das Kommando über Freiburg und den Breisgau
übernommen hatte, in den Verdacht, daß sein „überspannter Patriotismus" ihn
veranlaßt habe, Poterats „Kreaturen" zu protegieren, so veranlaßte das Direktorium
sehr rasch den General Moreau, ihm einen anderen Posten zu geben,9"
wobei gerade Abt Speckle von dem „besonders beliebten Mengaud" spricht und
ihm bei seiner Abberufung bestätigt: „Mengaud hielt Ruhe und Ordnung, war

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