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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0241
Abschnittes die Freiheit des Privateigentums und damit einen wesentlichen
Grundsatz der bürgerlichen Revolution. Die ersten drei Grundartikel des insgesamt
547 Artikel umfassenden Verfassungsentwurfs bekunden den nationalen
Willen der demokratischen Bewegung:

1. Die deutsche Völkerschaft ist ihr einziger Oberherr. Sie verfasset und vollzieht
ihre Gesetze und strafet die Übertreter derselben.

2. Sie bildet einen einzigen unmittelbaren Körper unter einem und demselben
Gesetze, keine Abteilung derselben hat eine abgesonderte Gewalt. Sie ist der
eine und unzerteilbare deutsche Freistaat.

3. Keine Macht und kein Ausspruch kann je einen Teil von ihr trennen. Sie
handhabt ihre Oberherrschaft und die Unteilbarkeit ihrer Besitzungen durch
Aufbietung aller ihrer Kräfte und macht mit niemandem Frieden, der sich einen
Teil ihrer Oberherrschaft oder ihrer Besitzungen anmaßt, bis dieser genötigt ist,
von seinen Anmaßungen abzustehen.

Der Anspruch auf nationale Souveränität war schon 1796 vom Direktorium akzeptiert
worden, als es den damaligen Aufstandsplan im Rahmen der militärischen
Operationen von Moreau durch den General Laborde unterstützen lassen
wollte und den Kommissar Haussmann am 6. Mai davon in Kenntnis setzte:
„Die beglaubigten Männer, die dieses große Unternehmen leiten, fordern, daß
die Unabhängigkeit ihres Landes respektiert werde, und diese Zusicherung ist
ihnen auch mit Zuvorkommenheit gegeben worden ..." "4

Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob der gelehrte Verfasser seine detaillierte
Fleißarbeit in allen Artikeln mit den führenden Jakobinern abgesprochen und
beraten hatte, aber auf jeden Fall spricht die massenweise Verbreitung dafür,
daß sie mit ihrem liberalen und sozialen Gedankengut bei der Bevölkerung
gut aufgenommen wurde. Kein Wunder, denn der Staat wollte durch verschiedene
Verfügungen dafür sorgen, „daß der Arme ein sicheres Vermögen erhält,
dem Vermöglichen aber alle Mittel verschafft werden, das Seinige mit Vorteil
zu benützen und zu vermehren". Das Individuum sollte von den hergebrachten
Fesseln befreit werden. Der Entwurf sieht die Gewerbefreiheit vor, ferner die
Abschaffung der Lehenslasten mit „allen ihren gegenwärtigen, künftigen oder
rückständigen Wirkungen". Jeder kann einen gleichen Anteil am Gemeindegut
fordern, und „der Staat wird dafür sorgen, daß jeder Bürger, der nicht sechs
Morgen Feldes hat, dieselbe soviel möglich von den dem Staate gehörigen und
nicht in Waldungen bestehenden oder mit Gebäuden besetzten liegenden Gründen
erhalte". Pfarrgüter sollen Gemeindeeigentum, und Kloster- und andere
geistliche Güter Staatseigentum werden. Handwerksleute können soviel erhalten
, bis ihr Vermögen den Wert von sechs Morgen Feldes beträgt.

Karl Fahrländer als Verfasser?

Die landesherrlichen Reaktionen auf die Verbreitung dieser revolutionären
Schrift mit ihren antifeudalen, bürgerlich-demokratischen und nationalen Forderungen
ließen nicht lange auf sich warten. Am 13. März 1799 richtete die
badische Subdelegation eine Note an die französische Kongreßgesandtschaft
wegen der revolutionären Umtriebe im Oberland und des öffentlichen Verkaufes
der Verfassungsurkunde und ersuchte um die wirksamsten Maßnahmen der
französischen Regierung und entsprechende Weisung an das helvetische Direktorium
, wobei auch auf die häufigen Zusammenkünfte eines gewissen Müller —
manchmal auch Mayer genannt — mit markgräflichen Untertanen in Basel
hingewiesen wird.185

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