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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0256
tens auch die von ihm, Sebastian Fahrlender, angegebene und in Wien noch
schuldige 295 fl. Reichsw. in 4 Terminen zu berichtigen". Ebenso ließ sich in
Würzburg nichts ermitteln. 233 Sein Name kommt in den Matrikeln von 1783
bis 1800 nicht vor. Promoviert hat Sebastian am 26. November 1791 in Freiburg
. 234 Ungeachtet einer Verordnung der österreichischen Regierung wurde er
offenbar auch theoretisch geprüft. ^ Auf seine Bewerbung vom 31. März 1792
bewilligte der Magistrat von Waldshut am gleichen Tag dem Doktor Fahrländer
die ärztliche Praxis und auch die Anwartschaft auf das Physikat unter der
Bedingung, daß derselbe der Zufriedenheit des Publikums in seiner Praxis zu
entsprechen und die Waldshuter Bürgerschaft „in Bezug der Gebühren stets etwas
erleidlicher als die Auswärtige zu halten habe". Das angesuchte Emolument
— es wird nicht gesagt, um welche Vorteile es sich im einzelnen handelt —,
welches zuvor Dr. Schneppenburger genossen hatte, wurde ihm nicht gewährt,
da Ignaz Straubherr als chirurgischer Physikus bereits die Zusage des Magistrats
habe. Hingegen wurden Fahrländer 3 Klafter Holz aus der Spitalwaldung
bis zur Erledigung des Physikats zugebilligt, da er ohnehin gelegentlich unentgeltliche
Dienste für das Spital zu leisten habe. 236 Die Zusage des Magistrats
vom 31. März 1792 muß dem „sehr vornehmen und hochgelehrten Sebastian
Fahrländer", der sich fleißig und unermüdlich dem Studium der Medizin gewidmet
hatte, wie in der Promotionsurkunde versichert wird, schon vorher
gewiß gewesen sein, denn nach Zurücklegung seines 24. Lebensjahres ersuchte
er seinen Landesherrn um die Veniam Etatis mit der Angabe, daß er die Anwartschaft
auf das Landesphysikat in Waldshut erhalten habe und sich in Bälde
dorthin begebe. Vorher müsse er aber mit seinem Stiefvater und seiner Mutter
wegen seines Vermögens „Richtigkeit pflegen". Da über seinen Lebenswandel
günstig berichtet worden war, und er auch sonst hinlängliche Fähigkeiten zu
besitzen schien, sein Vermögen selbst zu verwalten, wurde ihm die erbetene
Veniam Etatis am 20. Februar 1792 urkundlich erteilt, so daß er künftig als
Großjähriger im Rahmen der gesetzlichen Geschäftigsfähigkeit handeln konnte
. 237

Erwerb des Bürgerrechtes in Münchwilen

In Waldshut kaufte Dr. Fahrländer einige Jahre später die Sumerische Apotheke
, und am 5. Juni 1797 heiratete er in Breisach die Anna Maria Hölzlin, Tochter
des Dr. Gervasius Melchior Hölzlin und der Anna Maria Jäger. 238 Anscheinend
wurde ihm die durch Summerau im Januar des folgenden Jahres angeordnete
Überwachung, welche sicherlich auch mit Vernehmungen verbunden
war, so lästig, daß er Vorkehrungen traf, um sich notfalls größeren Schwierigkeiten
entziehen zu können. Pfarrer Karl Zirn in Eiken vermittelte ihm und
seinem Bruder Karl das Bürgerrecht in Münchwilen. 239 Am 22. September 1798
wurde Sebastian bescheinigt, daß die an diesem Tage versammelte Gemeinde
ihn einhellig zum Bürger auf- und angenommen hat und daß er sich jederzeit
mit seiner Familie ohne mindesten Beistand niederlassen kann. Mit diesem
Entschluß hatte sich Dr. Fahrländer weitschauend für den Erwerb eines Bürgerrechtes
entschieden, das ihm bei einer Abtrennung des Fricktales vom Breisgau
einmal nutzbringend sein konnte. 240 Noch gehörte dies zum österreichischen
Breisgau, aber im preußischen Sonderfrieden in Basel von 1795 war bereits die
Vorentscheidung gefallen: Preußen hatte in einem Geheimartikel der Abtretung
des linken Rheinufers an Frankreich zugestimmt; das Fricktal sollte an
die Eidgenossen fallen. Greifbare Form erhielt dieses Projekt im Frieden von
Campo Formio im Oktober 1797: im Artikel 6 des zweiten geheimen Vertragsteiles
verpflichtete sich Österreich zur Abtretung des Gebietes zwischen Zur-

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