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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0266
des Landes, der Religionsbekenntnisse und des „sehr geteilten Geisteszustandes
der Gemüter" einen neuen Direktor zu finden. Am Ende des Schuljahres sollte
Fahrlender die Schule verlassen. In einem Schreiben vom 21. Dezember 1811 an
den Unterpräfekten von Wissembourg bestätigte der Großmeister der Universität
Fahrlender endgültig in seinen Funktionen als Prinzipal und „regent de
la chaire de 2.e annee d'humanitee". Er verband damit den Wunsch, daß alle
unnütze Opposition aufgegeben werde. Am gleichen Gymnasium hatte sein
Stiefsohn am 11. Juli neben sechs anderen Schülern durch Beschluß des Großmeisters
eine Freistelle erhalten. Ehe- und Berufsglück waren nur von kurzer
Dauer. Der ehemalige Pater Augustinus 268 und revolutionäre Demokrat starb
am 29. Mai 1814 in Wissembourg im Alter von 55 Jahren.

Dr. Fahrländer wird aus dem Kanton Aargau ausgewiesen

Sebastian sollte aurh in Aarau keine Ruhe finden. Während die Franzosen verhinderten
, daß er im Kanton Aargau politisch tätig wurde, fanden seine rachsüchtigen
Gegner bald einen neuen Grund, ihm das Leben sauer zu machen.
Im Fricktal kam es wegen der Entrichtung von Zehnten und Bodenzinsen zu
Unruhen, für die man Dr. Fahrländer mit verantwortlich machte. Der Kleine
Rat beschloß in seiner Sitzung vom 29. Juli 1803, ihn durch den Statthalter
ernstlich verwarnen zu lassen. Da er als Landfremder sich nicht um das Niederlassungsrecht
beworben habe, sei er aus dem Kanton auszuweisen. Fahrländer
wies die Beschuldigung zurück und berief sich außerdem darauf, daß er im
Fricktal seine Bürgerrechte in Münchwilen und Leibstadt auf gesetzliche Art
erworben habe. General Ney habe zwar sein Bürgerrecht in Münchwilen aufheben
lassen, „aber da das in der Gemeinde Leibstatt durch das Herrschaft von
Rollsche Amt erteilte Bürgerrecht mir noch von niemandem streitig gemacht
wurde, noch streitig gemacht werden kann, da diese Herrschaft in ihrer Gemeinde
allein Bürgerrechte erteilen konnte, so glaubte ich als Kantons-Bürger
nie im Falle zu sein, mich als ein Fremder betrachten zu müssen oder wirklich
zu betrachten". 269 Außerdem erlaubte sich Fahrländer, die Machtbefugnisse des
Generals Ney anzuzweifeln: „Es wäre hier vielleicht ohne Nutzen, die Frage
aufzuwerfen, ob ein Mann an seinem Eigentum durch einen Machtspruch verletzt
und ob ein französischer Minister mehr Macht und Gewalt ausüben könne,
als selbst der Erste Konsul dieser Republik ausübt." Der Kleine Rat zeigte sich
unbeeindruckt und eröffnete dem Statthalter Herose, der Minister Ney habe am
29. Dezember 1802 nicht nur Fahrländers Bürgerrecht in Münchwilen, sondern
alle seine Bürgerrechte im Fricktal aufgehoben; schließlich setzte er in seiner
Sitzung vom 12. Oktober die Zeit der Abreise für Fahrländer auf Ende November
fest, nachdem man am 28. September die von ihm begehrte Niederlassungsbewilligung
abgelehnt hatte. Falls er den Kanton nicht freiwillig verlasse
, müsse er dazu gezwungen werden. Es blieb Dr. Fahrländer unter diesen
Umständen nichts anderes übrig, als das Land zu verlassen. Da man aber Mitte
Januar 1804 Fahrländer in Aarau beobachtet hatte, wurde der Landjäger des
Kreises Aarau mit einer entsprechenden Nachforschung betraut. Sebastian teilte
dem Präsidenten des Kleinen Rates am 17. Januar 1804 mit, daß er vor wenigen
Tagen nach Aarau gekommen sei, um sein krank gewordenes Kind270 zu pflegen
, Abrechnung mit einigen Personen im Fricktal zu halten und sein dort noch
befindliches Eigentum nach Aarau zu bringen. Notgedrungen mußte er Aarau
wieder verlassen. Anscheinend fand er vorübergehend ein Unterkommen in
Mühlhausen, möglicherweise bei E. A. Jägerschmid.271 Nachdem er bald darauf
von seiner Frau die Mitteilung erhielt, daß der Rat ihn hatte vorladen lassen,

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