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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0267
und zwar unter Androhung der Anwendung der gewaltsamsten Mittel, wenn
er nicht erschiene, benutze er die Gelegenheit, in einem ausführlichen Schreiben
vom 24. Januar dem Kleinen Rat jene Umstände und Ereignisse darzustellen,
die zu seiner schimpflichen Behandlung führten, ohne daß man ihm Gerechtigkeit
widerfahren ließ: „Da die Häupter der Gegenpartei wohl wissen, daß die
ganze widrige Stimmung des Landes gegen mich nur auf einem Irrtum beruhte,
der bei einer richtigen Beleuchtung der Dinge leicht und gewiß verschwinden
würde, so wurde, um dieser vorzubeugen, meine Person in Verwahrung genommen
; Dinge gegen mich hervorgesucht, die zu Klagen umgemodelt und zusammengestoppelt
wurden, und die, obschon man ihnen ihre Nichtigkeit auf den
ersten Blick ansehen konnte, doch für Klagen gelten mußten. Nie vernommen,
nie angehört, wurde ich des Landes verwiesen und des Bürgerrechtes verlustig
erklärt ... Nebst der willkürlichsten und grausamsten Behandlung meiner Person
herrschten dabei schreiende Ungemächlichkeiten und Gewalttätigkeiten aller
Art. Sogar meinem schwangeren Weibe ließ man die schimpfliche Wahl, sich von
verschiedenen Ärzten visitieren zu lassen, oder aber in 6 Tagen das Land zu
meiden, weil man voraussah, daß sie sich das letztere wählen und also den
Zweck der gegebenen Wahl erfüllen würde. Sie floh nach Aarau." 272 Wenn die
Hochgeachteten Herren nun seine Beschwerden auf gesetzliche Art durch unparteiische
Männer vornehmen lassen wollten, so bräuchten sie gewiß nicht zu
Zwangsmitteln zu schreiten. Wie sehr ihm aber das unmenschliche Verhalten
seiner rachsüchtigen Gegner zusetzte, geht aus seinem bitteren Brief vom
27. Januar 1804 an den ihm befreundeten Appellationsrat Schernberg hervor:

„Edler Mann! Alles auf dieser Welt hat seine Grenzen; und folglich wird auch
die Verfolgungswut meiner Gegener die ihrigen haben. Ich glaube nicht, daß sie
mich noch weiter bringen können, als sie mich gebracht haben. Flüchtig und
unstät irre ich umher, getrennt von den Meinigen, nirgends wohnhaft. Bitter,
Freund, und hart ist das Schicksal Ihres Freundes, der immer ein besseres verdient
hätte. Unter allem, was mich traf, fällt mir nichts so schwer als die Trennung
von meinem Weibe und meinem Knaben, die ich für eine mir vom Himmel
gesandte Entschädigung meiner unverdienten Leiden halte. Aber auch diese
Belohnung haben meine Feinde für mich ungenießbar und daraus einen neuen
Grund des Schmerzes und des Kummers zu machen gewagt. Es mag für diese
Kannibalen sicher Trost sein, auch noch das Herz des Mannes zu zerreissen,
nachdem sie ihm alles geraubt und alle seine Verhältnisse, seine politische und
bürgerliche Existenz zerstört haben. Ich tat ihnen, diesen meinen Mördern,
einstens Gutes; und schenken mir die Götter Gelegenheit, dies wieder tun zu
können, so werde ich mich an ihnen durch ferneres Gutes-tun rächen. Ich kann
sie nicht hassen, nur bemitleiden..." 273 Die menschenfreundliche Gesinnung
wurde von seinen Gegnern nicht geteilt: am 28. September 1804 lehnte der
Kleine Rat erneut die von Fahrländer begehrte Niederlassungsbewilligung ab.
Es gab keine Schikane, welche seine christlichen Widersacher aus dem Fricktal
im Kleinen Rat ausgelassen hätten, um Fahrländer aufs tiefste zu demütigen.
Am 22. Januar 1805 richtete das Kurbadische Oberamt der Herrschaft Mahlberg
folgendes Schreiben an die Aargauer Kantonsverwaltung 274:

„Herr Doctor Fahrländer von Ettenheim, der seinen Aufenthalt in Aarau genommen
, übergab uns wegen seinem zu exportierenden Vermögen anliegende
Urkunde, wonach er als Bürger zu Münchwilen im Fricktal angenommen sei.
Wir fragten desfalls bei höchster Behörde an und wurden dahin beschieden, daß
derselbe sein Vermögen ohne Entrichtung der M. Taxen und eines Abzugsgeldes
blos gegen Erlegung des noch üblichen Kriegskontributions-Beitrags... angefolgt
werden solle, wenn dessen Bürgerannahme zu Münchwilen keinem An-

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