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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0268
stand unterworfen sei und der vorgelegten Urkunde vollen Glauben beigemessen
werden könne." Dem Oberamt wurde daraufhin eröffnet, „daß Herr
Doctor Sebastian Fahrländer sich zwar unterm 22. Herbstmonat 1798 das Bürgerrecht
bei der hierseitigen Gemeinde Münchwilen zu verschaffen gewußt hat,
diese Bürgeraufnahme von Seite der besagten Gemeinde aber eigenmächtig und
wider die gesetzlichen Formen geschah, und daher nie als giltig anerkannt werden
konnte. Aus diesen und anderen Gründen wurde gedachtes unförmlich erworbenes
Bürgerrecht schon im Jahre 1802 von der damaligen Landesbehörde
als null und nichtig erklärt, welche Annullierung auch diesseitige Kantonsregierung
in Kraft zu erhalten sich bewogen fand." Also kein Wort davon, daß
jenes Bürgerrecht von der Gemeinde Münchwilen am 12. Juli 1802 bestätigt
worden war und damit kraft der von Frankreich anerkannten Verfassung des
Fricktales vom 20. Februar 1802 zu jenem Zeitpunkt auf jeden Fall gesetzlich
erworben war; kein Wort davon, daß jenes Bürgerrecht auf Befehl des Ministers
Ney gelöscht werden mußte. Was die Kurbadische Regierung bewilligt
hätte, verhinderte die demokratische des Kantons Aargau, wobei man allerdings
nicht übersehen darf, daß die Wahlen vom 26. April 1803 zum Kleinen Rat und
Appellationsgericht durch die Mitglieder des Großen Rates 19 Konservative und
3 Liberale in die höchsten Körperschaften brachte. Durch Beschluß des Kleinen
Rates vom 6. März 1805 erhält Dr. Fahrländer endlich die Niederlassungsbewilligung
; am 21. Oktober 1805 wird er als Bürger der Gemeinde Oeschgen
naturalisiert.275 Um das Maß der Güte vollzumachen, wird sogar am 22. November
1805 die Naturalisationstaxe von 80 Franken auf 40 herabgesetzt.

Wahl in den Großen Rat des Kantons Aargau

Das Jahr 1808 brachte im öffentlichen Leben für Dr. Fahrländer die große
Wende. Es hatte sich schon am 18. Januar mit der Geburt des Sohnes Gustav
Adolf gut angelassen. Mit der Wahl in den Großen Rat für 5 Jahre wurde er in
der Öffentlichkeit rehabilitiert. Da er aber in einem Schweizerblatt mit einigen
„nicht ganz menschenfreundlichen Anmerkungen" des Herausgebers bedacht
wurde, brachte er in den „Miszellen für die Neueste Weltkunde" vom 16. April
1808 einen ausführlichen Bericht über die damalige politische Lage im Fricktal
und die historischen Ereignisse während seiner Amtszeit als Präsident der Verwaltungskammer
.276 In den Jahren 1810 und 1811 gehörte er der Rechnungsprüfungskommission
an; 1815 wurde er zum zweiten Male in den Großen Rat
gewählt277, 1816 zum Suppleanten am Appellationsgericht ernannt. In all diesen
Jahren war Dr. Fahrländer unermüdlich als Arzt tätig: „Er machte hierbei
keinen Unterschied der Person, dem Armen wie dem Reichen bot er seine hilfreiche
Hand, und keine Mühseligkeit hielt ihn ab, die Pflichten seines Berufes
getreu zu erfüllen." 278 Das betraf vor allem die Jahre 1813 und 1814, als ein
seuchenartiges Nervenfieber auch viele seiner Berufskollegen dahinraffte, wofür
ihm der besondere Dank der Sanitätskommission abgestattet wurde. Um seinen
Söhnen eine gute Ausbildung zu ermöglichen, zog er 1820 mit seiner Familie
nach Basel. Der Stadtrat von Aarau gab ihm am 9. Juni ein gutes Zeugnis mit
auf den Weg. Er habe sich in Ausübung der Arzneikunde durch seine Kenntnisse
, seinen treuen Eifer und Fleiß ausgezeichnet, auch sich gegen unbemittelte
Kranke höchst teilnehmend und großmütig bewährt. In Basel schreibt er gelegentlich
medizinische Abhandlungen.279 1 82 8 kehrt Fahrländer wieder nach
Aarau zurück; von 1832 bis 1834 gehört er erneut dem Großen Rat an. Am
19. Februar 1841 stirbt der ehemalige Präfekt des Fricktales im Alter von
73 Jahren.

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