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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0286
unnser burger zu Offemburg hand von unns" (S. 23). Die königliche Urkunde —
das weist der Autor nach — bestätigte für Oberkirch lediglich lange schon
bestehende Rechte und Merkmale einer mittelalterlichen Stadt.

Wie sehr sich die politische „Großwetterlage" auf Oberkirch auswirkte, zeigte
keine Epoche als die Ludwigs XIV. deutlicher (S. 92 ff.). Während Kaiser und
Reichstag 1673 den Krieg gegen Frankreich aufnahmen, blieben die Straßburger
Bischöfe auf Seiten des Sonnenkönigs. Oberkirch mußte ständig kaiserlichen
wie französischen Truppen Quartier, Kost und Fourage stellen. Dieses Los
wiederholte sich in viel härterem Ausmaße im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1688:
Schultheiß und Zwölferrat der Stadt beschwerten sich, daß Oberkirch „totaliter
ausgeblindert" und „in eine große Schuldenlast gestürtzet" worden sei (S. 94).
Der Stadtkommandant von Straßburg, Marquis de Chamilly, ließ Oberkirch im
folgenden Jahr vollständig zerstören. Einer in der Oberkircher Amtsschreiberei
angefertigten Aufstellung zufolge waren alle Gebäude abgebrannt oder derart
beschädigt, „daß selbige von denen underthanen wegen großer armuth nicht
repariret und dahero kümmerlich bewohnet werden können" (S. 101).

Auf den zweiten Band, der die Geschichte der Stadt vom Reichsdeputationshauptschluß
bis in die Gegenwart darstellen soll, darf man mit Recht gespannt
sein. Vielleicht sollte für diesen Band und folgende Auflagen der Charakter als
Festtagsschrift etwas in den Hintergrund treten und durch eine preiswerte Taschenbuch
- oder Paperbackausgabe ersetzt werden, damit das Buch tatsächlich
die Verbreitung finden möge, die ihm zu wünschen ist.

H. Raulff

Helmut Maurer, Confinium Alamannorum, Über Wesen und Bedeutung
hochmittelalterlicher „Stammesgrenzen". In: Historische Forschungen für
Walter Schlesinger, Band 1 (1974) S. 150—161. Böhlau Verlag Köln, Wien.

Der Verfasser untersucht, wieweit das Confinium Alamannorum, das Grenzgebiet
zwischen der Oberen Ortenau und dem Unteren Breisgau, ethnische
Stammesgrenze oder politisches Grenzgebiet sein kann. Dabei führt er die Erkenntnis
an, die aus der geschichtlichen Landesforschung der 20er und 30er
Jahre unseres Jahrhunderts erwachsen ist und die weitgehend lineare Grenzen
des hohen Mittelalters ablehnt, aber dafür Grenzräume mit allmählichen
Übergängen den sogenannten „Wellenbewegungen" befürwortet. Daß dieser
Grenzzonen-Begriff überzogen ist, werde insbesondere von den Germanisten
angeführt, die nicht ganz auf die linear gedachten Stammesgrenzen verzichten
wollen. Der Impuls hierfür gehe neuerdings von dem Germanisten Wolfgang
Kleiber aus, der die Historiker mit aller Deutlichkeit dazu auffordere, sich mit
diesen Stammesgrenzen zu beschäftigen. Die Mittel zur Klärung der angesprochenen
Grenzfragen von seiten der Historiker seien aber äußerst beschränkt.
So bleibe, wenn von den eventuell mit den Stammesgrenzen identischen Diö-
zesangrenzen abgesehen werde, nur der zuverlässige Weg über die kartographischen
Fixierungen aller in Urkunden genannten Punkte der Stammesgrenze
offen.

Der Verfasser versucht nun, die Stammesgrenze zwischen Schwaben und Franken
— Confinio Franciae et Alamanniae — einerseits und zwischen Bayern und
Schwaben — Confinio Noricum et Alamannorum — anderseits auf das Confinium
Alamannorum zwischen der Ortenau und dem Breisgau zu projezieren.
Vorher wurde aber bereits ersichtlich, daß trotz aller Bedenken die Meinung
der germanistischen und volkskundlichen Forschung von diesem Fragenkomplex
nicht soweit entfernt ist als gemeinhin angenommen wurde.

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