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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0287
Auf das Confinium Alamannorum zwischen der Ortenau und dem Breisgau eingehend
kommt der Verfasser schließlich auf die Grenzbelege, einer angeblichen
(Traditions) Notiz aus der Wende vom 7. zum 8. Jahrhundert zu sprechen, die
er im 12. Jahrhundert stark verfälscht glaubt und in der erstmals die Fixpunkte
dieser Grenze zu finden seien. Er zeigt dann in geographischer Reihenfolge
die Punkte zusammen mit der nördlichen Grenzbeschreibung der Mark
Ettenheim auf. An der Süd- und gleichzeitigen Gaugrenze: Ringchinwach, Rida,
Wartle, Steine, Bancenle, Buruc, Egilolfes, ad fontem Buruchbaci inde ad viam
Snette, Stephanesvirst, Wezistein, Stoufinberg, ad Rubrum volutabrum, Sele-
berc, Luisboldisrode, usgue ad commarchium Alamannorum. An der Nordgrenze
der Mark Ettenheim: Ad aquilonalem partem Tieffingruoba, Dahsbah,
Smiebah, Otensneita, Seranna, ad angulum Sulzbah, Hadesmarschneu, Milimu-
tistein, Wolferisbah, Cambach, Braitenvurt ad confinium Alamannorum.

Danach kommt er zu der Überzeugung, daß darin Namen vorkommen, die frühestens
dem 10. Jahrhundert zugeordnet werden können. (Nach Hergot geneal.
Habsburg, diplom. tom. II pag. 70 ist die Urkunde aus dem Jahr 926.) Er stellt
dann fest, daß der Grenzpunkt, an dem die nördliche und südliche Grenzlinie
der Ettenheimer Waldmark zusammentreffen, bereits im 10. Jahrhundert Co-
marchium- bzw. Confinium Alamannorum hießen, und überläßt den Grenzstein
auf dem sogenannten Alamannorum — vermutlich aus dem Jahr 1588 — einer
gelehrten Tradition.

Die These von Aloys Schulte 1899 und neuerdings die gut fundierten Untersuchungen
des Germanisten Wolfgang Kleiber über das Weiterleben einer vor-
alamannischen Bevölkerung in diesem Gebiet bezweifelt der Verfasser. Dem
stehen aber außer den sprachwissenschaftlichen Erkenntnissen Ergebnisse der
Archäologie gegenüber, die besagen, daß diese Hochwaldzunge zwischen Kinzig
-, Elz- und Rheintal bereits in prähistorischer Zeit aufgesucht und die leicht
zugänglichen Teile davon wahrscheinlich im Altertum in das Kulturland einbezogen
wurden.

Aber auch den Gegenvorschlag von dem Germanisten Bruno Boesch, in dem
Gebiet lediglich eine Diözesangrenze zu sehen, lehnt der Verfasser ab. Vielmehr
sieht er in dem Confinium Alamannorum — das sich auf seinem östlichen
Territorium selbst Grenze der Alamannen nennt — eine politische schwäbische
„Stammesgrenze", die sich aber mit der Grenze des schwäbischen Stammes nie
gedeckt habe.

Das mag richtig sein. Dabei bleibt aber immer noch die Frage offen: Seit wann
ist das Confinium Alamannorum eine Grenze? Die Antwort hierzu kann wohl
kaum allein diese Urkunde des 10. Jahrhunderts, die sich möglicherweise auf
die Grundlagen älterer Grenzbeschreibungen stützt, geben. Vielmehr scheint es
erforderlich, die literarischen Quellen älterer Autoren heranzuziehen. So
konnten beispielsweise die Interpreten des 18. und 19. Jahrhunderts auf weitaus
zahlreichere Archiv- und Klosterunterlagen zurückgreifen. Denn viele Urkunden
und sonstige Unterlagen sind während der Säkularisation der Klöster zu
Beginn des 19. Jahrhunderts abhanden gekommen. Darüber hinaus sind im
Jahr 1870 beim Beschuß von Straßburg in der Bibliothek ca. 3500 Manuskripte,
Abschriften und Urkunden von vor dem Jahr 1000 verbrannt. So gesehen ist es
zu erwägen, jene früheren Autoren stärker als bisher zu berücksichtigen und
ihr allgemeines Ergebnis, daß die alamannische Ortenau frühzeitig in das fränkische
Reich eingegliedert wurde, anzunehmen.

In neuerer Zeit vertreten insbesondere die Forscher Walter und Langenbeck
die Ansicht, daß die Ortenau nach 536/537 stärker als die übrigen alamannischen
Gebiete vom Elsaß her unter den fränkischen Einfluß kam und dadurch nie

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