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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0288
mehr ihre Selbständigkeit erlangte. Diese Interpretation, die sich natürlicherweise
nicht allein auf die behandelte Urkunde stützen kann, sondern mehr oder
weniger auch von anderen Disziplinen getragen wird, hat bereits bei archäologischen
und sprachwissenschaftlichen Untersuchungen besondere Bedeutung
erlangt.

Diesem Ergebnis schließt sich auch der Verfasser an, indem er glaubt, daß nur
zu einer befriedigenden Erklärung gelangt werden kann, wenn die politische
und rechtliche Situation des Elsasses und insbesondere der Bischofstadt Straßburg
in den Fragenkomplex mit einbezogen wird und die entsprechenden Urkunden
berücksichtigt werden. Danach nehmen die Ortenau mit dem Elsaß —
duces Alsatiae — gegenüber dem eigentlichen Alamannien einen Sonderstatus
ein, der sich bis in die ersten Jahrzehnte des 10. Jahrhunderts verfolgen läßt.
Dadurch sei die „Stammesgrenze" zwischen dem Breisgau und der Ortenau in
der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts eindeutig gekennzeichnet. Sie sei eine
Stammesgrenze, aber keine Stammesgrenze im ethnischen, sondern einzig und
allein im rechtlichen und politischen Sinne gewesen. Wobei ihr, als Grenze des
Herzogtums Schwaben, über den politischen Wert hinaus — mit Einschränkung
— sogar eine gewisse Bedeutung als Stammesgrenze im ethnischen Sinne
zugebilligt werden könne. Insgesamt bestätige sich der doppelte Aspekt des
Begriffs „Stamm" und die methodische Notwendigkeit zur Unterscheidung des
Volkstums und der politischen Organisation.

Wird der vorgeschichtliche Fragenkomplex in der vorliegenden Arbeit ausgeklammert
, so bleibt insgesamt die unzweifelhafte Substanz erhalten, aus der
erstmals hervorgeht, daß in der Oberen Ortenau auf eine politisch fränkisch-
alamannische Grenze eine Grenzlinie des schwäbischen Herzogtums folgte.

J. Naudascher

Rudolf Hahn: „Heimatbuch der Gemeinde Unterharmersbach", 1976, Vertrieb
: Verkehrsbüro Zell-Unterharmersbach, 166 Seiten, 25 Abbildungen.

Als im Zuge der Gemeindereform am 1. Januar 1975 die beiden Gemeinden Zell
und Unterharmersbach zusammengeschlossen wurden, war es klar, daß letztere
nicht bereit sein wird, ihr kulturelles Eigenleben — teilweise begründet in der
einstigen Zugehörigkeit zum Reichstal Harmersbach — aufzugeben. Das wollten
sicherlich auch die maßgebenden Kreise Unterharmersbachs betonen, als sie
auf die Herausgabe eines eigenen „Heimatbuches" drängten. Wenn es aus technischen
Gründen nicht mehr gelang, das Werk noch vor „Torschluß" (31. 12. 74)
herauszubringen, so liegt es wenigstens jetzt — im zweiten Jahr des Zusammenschlusses
mit Zell — vor, und zwar, um es vorweg äußerlich zu beurteilen,
als ein schmuckes, sorgfältig von Engelberg-Hempelmann, Haslach, gedrucktes
Buch. Als Herausgeber zeichnet noch die „Gemeinde Unterharmersbach". Ihr
einstiger Bürgermeister schreibt in einem Vorwort, wie es das Bestreben war,
„das zerstreute geschichtliche Schriftgut unserer Heimat zu sammeln und in
geeigneter Form zu einem Heimatbuch zusammenstellen zu lassen", und fügt
weiter an, daß man in einem geplanten zweiten Teil „vor allem die neueren
geschichtlichen Ereignisse von Unterharmersbach bis zur Vereinigung mit Zell
zur neuen Stadt Zell am Harmersbach am 1. Januar 1975" bringen will.

Verfasser des „Heimatbuches" ist Gewerbeschulrat a. D. Rudolf Hahn. Wer
nicht selbst in Archiven arbeitet, kann sich kaum vorstellen, wieviel Arbeit,
Hingabe und Liebe zur Sache Archivar Hahn für dieses Werk aufgebracht hat,
das zugleich von großen Fachkenntnissen und Erfahrungen des Verfassers

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