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Die Stadt- und Grundherrschaften der Bischöfe von Straßburg
im Bereich der mittelalterlichen Ortenau
Vortrag auf der Jahreshauptversammlung 1976 in Oberkirch
Von Hans-Martin Pillin
In meinen Ausführungen will ich Ihnen die Entstehung und die Wesensmerkmale
der bischöflich-straßburgischen Stadtherrschaft auf rechtsrheinischem Gebiet
sowie die bischöflich-straßburgische Herrschaft über die von den Straßburger
Bischöfen erworbenen ländlichen Gebiete in der Ortenau aufzeigen.
Diese Gegenüberstellung darf jedoch von vornherein nicht den Anschein erwecken
, als handle es sich in diesem Referat — entsprechend der älteren Stadtgeschichtsschreibung
—■ um eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Stadt,
verstanden als urbaner Korporationsverband mit demokratischer, gleichberechtigter
Mitbestimmung aller Bürger, und Land, verstanden als der agrarische
Herrschaftsverband mit despotischem Einweg-Verhältnis von Befehl und Gehorsam
. Die Verhältnisse in den bischöflich-straßburgischen Stadt- und Grundherrschaften
der Ortenau sind anders gelagert, differenzierter und vielschichtiger als
dies die genannte Typisierung wiedergibt.
Fragen wir also nach den Bestimmungsmerkmalen der ortenauischen Stadt- und
Grundherrschaften der Bischöfe von Straßburg. Sie können vorab durch die
Skizze ihrer Entwicklung herausgestellt werden.
Bei den ehemaligen bischöflich-straßburgischen Städten der Ortenau handelt es
sich um ETTENHEIM, RENCHEN, OBERKIRCH und OPPENAU.
So sehr sich die vier genannten Städte seit ihrer Übernahme durch das Bistum
Straßburg in ihrer Verfassungsnorm und auch in ihrer Verfassungswirklichkeit
ähnelten, so unterschiedlich ist ihre Entstehungsgeschichte.
Die älteste bischöflich-straßburgische Stadt der Ortenau ist zweifellos die südlich
des Erfenbachs bei dessen Austritt aus den Vorbergen gelegene Stadt E11 e n -
heim, die kaum viel später entstanden sein dürfte als das im hinteren Unditz-
tal erbaute Benediktiner-Kloster Ettenheimmünster. Die Anfänge dieses Klosters
sind im ersten Drittel des 8. Jahrhunderts zu suchen. Als Gründer hat die
Überlieferung Bischof Widigern von Straßburg festgehalten, der dieses Kloster
um das Jahr 728 in der Mark Ettenheim errichten ließ und es mit einem Gut
ausstattete, das Graf Ruodhar und seine Gemahlin Wisigardis zuvor der Straßburger
Marienkirche geschenkt hatten. Das mit der Ruodhar'schen Schenkung
dotierte Kloster kam jedoch bald in Verfall, mußte neu gegründet und mit
größerem Besitz versehen werden. Diesmal war es Bischof Eddo von Straßburg
(734—775), der diese Neugründung vornahm. Dabei verlegte er das Kloster an
den Sterbeort des hl. Landolin. Dort erhielt es auch den Namen „monasterium
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