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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 39
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Renchtal zu machen. Speziell die Marktstädte dieses Gebietes sollten eine merkliche
Aufwertung erfahren. Deshalb wurde Bischof Johann I. bei König Friedrich
dem Schönen von Habsburg vorstellig, der dann am 10. Mai 1326 sowohl für
Renchen als auch für Oberkirch eine Urkunde ausstellen ließ, in der er diesen
beiden Kommunen offiziell die in Offenburg praktizierten Stadtrechte verlieh.

Bezüglich Renchen läßt sich dies erhellen aus dem Schreiben der Bürgerschaft
Renchens vom 4. Juli 1327, in dem sie Bischof Johann I. verspricht, ihre Stadtrechte
nicht gegen den bischöflichen Stadt- und Landesherrn zu gebrauchen.

Leider konnte Renchen nur wenige Jahre ungestört im Genuß der königlich
verbrieften Stadtrechte verbleiben, denn im Jahre 1331 wurde die Stadt im
Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen der Partei Ludwigs
des Bayern und den Habsburgern von den Parteigängern des Bayern, dem
Grafen von Württemberg, den Rittern von Schauenburg und dem von Ludwig
zum Grafen der Ortenau ernannten Grafen von Oettingen, gestürmt. Dabei
steckte ein Renchener Bürger bei seiner Flucht die Stadt in Brand, um sie für
die Partei Ludwigs des Bayern wertlos werden zu lassen.

Dieser Brand war zweifellos die entscheidende Ursache dafür, daß Renchen in
der Folgezeit keine weiteren Ansätze zu städtischer Entwicklung mehr zeigte.
Damit soll jedoch nicht zum Ausdruck gebracht werden, daß Renchen nach
seinem Wiederaufbau gänzlich den Charakter einer Stadt verloren hatte. Der
Ort hob sich auch weiterhin von den Dörfern des bischöflichen Herrschaftsgebietes
ab, spielte aber gegenüber Oberkirch und Oppenau eine zweitrangige
Rolle.

Die Heraushebung Renchens gegenüber den bischöflichen Dörfern wird nicht
zuletzt damit dokumentiert, daß die Bischöfe von Straßburg bei der im
endenden 14. Jahrhundert vollzogenen Einrichtung von Gerichtsbezirken Renchen
zum Mittelpunkt eines Gerichtsbezirkes machten, der neben Renchen auch
Wagshurst und Hönau a. Rh. umfaßte.

Außerhalb des 1070 an das Bistum Straßburg gelangten Ullenburger Besitzkomplexes
und im direkten Einflußbereich der Herzöge von Zähringen lag
ursprünglich Oberkirch. Es verwundert demnach nicht, daß die Bischöfe von
Straßburg erst im Zusammenhang mit dem Rückzug der Zähringererben aus
großen Teilen des Renchtales hier Fuß fassen konnten.

Ausgangspunkt für die Entstehung Oberkirchs war der Nußbacher Hof, den
Kaiser Heinrich II. im Jahre 1007 mit allem Zubehör dem Bistum Bamberg verlieh
. Im endenden 10. oder im beginnenden 11. Jahrhundert entstand von
Nußbach aus nördlich der Rench, und zwar dort, wo diese sich von den Vorbergen
wegwendet und einen breiteren Taltrichter bildet, auf Reichsboden jene
Siedlung, die bald nach der dortigen Nußbacher Tochterkirche Oberkirch benannt
wurde, da diese Tochterkirche oberhalb der Mutterkirche zu Nußbach
erbaut worden war. Als Vögte des Nußbacher Hofes und damit auch Oberkirchs
wurden die Grafen des Breisgaus und späteren Herzöge von Zähringen eingesetzt
, die nachweisbar seit 1016 auch das Grafenamt der Ortenau innehatten. Die
Besiedlung des Dorfes Oberkirch, das erstmals in einem Kirchenkalender des
Klosters Hönau aus dem 11. Jahrhundert mit dem Namen Oberkirch aufgeführt
wird, wurde von den Zähringern nachhaltig gefördert. Dies ergibt sich nicht
zuletzt daraus, daß Oberkirch bereits im Jahre 1225 urkundlich als „civitas",

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