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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 41
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0043
licht hatte, sollte Oberkirch eines der Zentren der bischöflichen Herrschaftsbildung
im Sasbach-, Acher- und Renchtal werden. Bischof Johann I. erwirkte
deshalb am 10. Mai 1326, daß König Friedrich anläßlich seines Besuches in
Offenburg nicht nur Renchen, sondern auch Oberkirch mit den Stadtrechten der
Reichsstadt Offenburg bedachte. Hinsichtlich Oberkirchs war die Stadtrechtsverleihung
nichts anderes als die offizielle Bestätigung schon bestehender Rechte
, denn Oberkirchs Bürger genossen, was urkundlich nachweisbar ist, schon vor
1326 die Freiheit und die Gewohnheiten einer Stadt.

Aus strategischen Überlegungen heraus ließ Bischof Johann I. im Anschluß an
den königlichen Rechtsakt Oberkirch mit einem massiven Mauergürtel versehen
und am West- und Osteingang der Stadt je einen mächtigen Torturm errichten.
Der Nachfolger Bischof Johanns I., Berthold II. von Buchegg, sorgte schließlich
dafür, daß die Oberkircher Befestigungsanlagen durch die Aushebung zweier
Stadtgräben und durch die Erbauung weiterer Stütz- und Schutzmauern vervollständigt
wurden.

Wie Ettenheim, so war auch Oberkirch von den Straßburger Bischöfen dazu
auserkoren, das Hauptstädtchen eines bischöflich-straßburgischen Herrschaftsgebietes
zu werden. Diese Entwicklung war im endenden 14. Jahrhundert abgeschlossen
, als der bischöflich-straßburgische Herrschaftsvogt von der Ullen-
burg nach Oberkirch übersiedelte, wo er zusammen mit seinen Unterbeamten
die oberste Verwaltung des Herrschaftsgebietes im Sasbach-, Acher- und
Renchtal wahrnahm, das von da an „Amt Oberkirch" hieß.

Verbunden mit der Ubersiedlung des Ullenburger Vogtes nach Oberkirch war
die Einteilung des Amts Oberkirch in 6 Gerichtsbezirke. Für die Stadt Oberkirch
bedeutete dies, daß das dortige Stadtgericht jetzt auch zuständig war für:
Oberdorf, Altstadt, im Loh, Winterbach, Wolfhag, Butschbach, Hesselbach,
Sendelbach, Diebersbach, Giedensbach, ödsbach, Wälden, Schlatten. Im Jahre
1665 wurde dem Oberkircher Gerichtsbezirk noch Lautenbach eingegliedert.

Die jüngste Erwerbung einer ortenauischen Stadt durch das Bistum Straßburg
datiert vom Jahre 1319. Es handelt sich dabei um die Stadt Friedberg, die
noch im 14. Jahrhundert den Namen des benachbarten Dorfes O p p e n a u annahm
. Zur Entstehungsgeschichte dieser Stadt und bezüglich der Art und Weise,
wie der Übergang Friedbergs bzw. Oppenaus an das Bistum Straßburg vonstatten
ging, seien folgende Hinweise gegeben:

Der Grund und Boden, auf dem die Stadt Oppenau entstand, gehörte ursprünglich
den Herren von Schauenburg. Dies entnehmen wir einer Urkunde vom
9. Dezember 1299, in der sich das Kloster Allerheiligen bestätigen ließ, daß
Friedrich von Schauenburg dem Kloster 5 1/2 Hufen in der Oppenauer Talmulde
entlang dem Talgrund des Lierbachs geschenkt habe. Ferner wird in dieser
Urkunde von 1299 mitgeteilt, daß auf besagtem Grund und Boden augenblicklich
zerstreut 7 Einzelgehöfte stünden.

Als Bischof Johann I. von Straßburg 20 Jahre nach Ausstellung dieser Urkunde
die 5 1/2 Hufen in der Oppenauer Talmulde käuflich erwarb, standen darauf
eine kleine Stadt, die von einer Schutzmauer umgeben war, sowie eine Burg, die
die Stadtsiedlung und den Kniebisweg kontrollieren und schützen sollte. Sowohl
die Stadt als auch die Burg hatte den Namen „Friedberg" erhalten. Mit anderen
Worten heißt dies, daß die Stadt Friedberg bzw. Oppenau in den beiden Jahr-

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