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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 109
(PDF, 70 MB)
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an. Der Riesenwald begleitet nun die Grenze auch mit eigener Zahlenfolge
bis zum Hohen Horn. Südlich, zum Teil parallel zur Grenze, führt ein
alter „Hutpfad" durch den Riesenwald.

Bergauf nach dem Bühlhof steht der Adlerstein N 25. Auf dem Rodeck-
Buckel, beim Abzweig Zell-Weierbach/Fessenbach vom Ohlsbacher Riesenwald
, steht kein Stein mehr. Zwei große Eichen dürfen wir als „heutige"
Lochenbäume ansehen — ähnlich wohl denen, die in der „Geographischen
Beschreibung der Landvogtey Ortenau" von 1795 auf dem Hohen Horn
verzeichnet sind, wo jetzt auch kein Stein mehr steht. Von der Rodeck bis
zum Hohen Horn reihen sich an der Grenze auf Fessenbacher Seite der
„Herzenwald" (Privatwald), der ehemal. großherzogl. Domainenwald
(Staatswald) sowie der Gemeindewald von Fessenbach.

Im Gebiet der Rodeck ist im südlichen Herzenwald auf alten Karten
(1785 und 1810) als Anstößer an das Gewann Bühlhof „Franciscaner Wald"
von Offenburg angegeben. Ein Stein an der Grenze zwischen Zell-Weierbach
und Fessenbach trägt noch die Inschrift F F (Franziskaner in Fessenbach
?).

Der ältere Name „Hirzenwald" steht für Hirschwald. Im östlichen Teil des
Staatswaldes finden wir an Bezeichnungen: „An der Ladstatt", „Am
Herz(en)graben" („Hirzengraben"). Der „Lang Graben" (früher "Langes
Grabenbächlein") trennt Staatswald vom Gemeindewald, in welchem wir
auch die Bezeichnung „Am breiten Stein" finden. H W auf der Seite der
Staatswaldzählung bedeutet „Herrschaftl. Wald".

Die letzten beiden Adlersteine an der neuen Offenburger Gemarkungsgrenze
stehen hier: N 23 am Herzenwald und N 22 am Distrikt II Fußberg
des Staatswaldes. 1808: „Fusberg als Antheil an dessen Follmersbacher
Waldungen".

Der „Graenz Plan zwischen dem K. K. Ortenauischen Gericht Ortenberg und der
Reichs Stadt Gengenbach, Olspacher Bann" von 1787 und 1788 zeigt uns längs
der Adlerstein-Grenze vom dreybännigen Stein No. 48 bis zum Hohen Horn
(No. 20) folgende Namen und Besitz-Verhältnisse:

Die Grenze orientiert sich zumeist an der „Schneschmelze" (Schneeschmelze),
wie die Kammgrenze in älteren Quellen zuweilen bezeichnet wird. Im Norden
liegt des „Hanns Fritschen Gut", westlich und östlich der Grenze und stößt auf
der Brandeck am Dreimärker an die Herrschaft Staufenberg. Sein Gut wird
abgelöst durch „Anton Hubers Birken"- (westl.) und „Forlen-Wald" (östl.). Es
schließt sich östlich der Grenze „Lorenz Braunen Acker" und dessen „Wald" an.

Hier unweit vom Stein N 40 lesen wir auf Zeller Seite „des Fritschen Acker".
Bis hierher wurde auf dieser Seite dann später das ganze Gebiet Domänenwald
— entsprechend einer noch älteren Karte („Mappa über die zur Land Vogtey
Ortenau ...") bis etwa zum „Bühlers Kopjj", der wohl den Grenzstein N 37 trug.
An des Fritschen Acker reiht sich „des Fritschen Winterwald". Dieser gipfelte
bei N 34 am „Winterwalder Kopf".

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