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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 170
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fleischten Rangstufenbewußtseins eine höhere Amtsbezeichnung helfen, die
Macht des bloßen Wortes hintergründig zu verstärken und sein Ansehen vor
den Partnern zu erhöhen. 1361 wurde er durch den Papst erwählter Bischof
von Brixen. Die Erhöhung in den Prälatenstand ehrenhalber erleichterte ihm
die Ausführung der päpstlichen Aufträge, die ihm immer wieder zuteil wurden,
um sie rascher und erfolgssicherer durchführen zu können 10.

Die Eigenschaften eines vielgeschätzten Mannes offenbarten sich bereits, als
er nach 1354 noch der schlichte Abt von Gengenbach war. An den wichtigeren
Vorfällen merkt man, daß jetzt eine kluge und entschlossene Hand die ziemlich
vernachlässigten wirtschaftlichen Verhältnisse der Abteiherrschaft, vor allem
der in Verfall geratenen Klostergebäude wieder ordnen will, eine Hand, die
die Möglichkeiten zur Abhilfe kennt. Die Pfarrkirche zu Niedereschach, deren
Patronat seit 1137 11 der Abtei zustand, lag ja ziemlich fern von Gengenbach.
Seit langer Zeit war die Verfügung über diesen Patronat zum Spielball des
dortigen Landschaftsadels geworden, der die freiwerdende Pfarrpfründe sogar
an „Laien oder an andere ungeeignete und unwürdige Personen, sogar an
Kinder zu übertragen erzwang" durch die Wegnahme von Klostereigentum
und anderes. Erst Abt Lambert machte dem ein Ende. Da die Führung des
mönchischen Lebens von den Einkünften bestritten werden mußte, geriet die
Abtei durch solche Verluste und außerdem wegen der Gastlichkeitsverpflichtung
, die sie mit den weltlichen Herren, Pilgern und anderen Durchziehenden
hatten, in einen aus eigener Kraft nicht mehr besserungsfähigen Notstand.
Den daraus drohenden Gefahren wollte Lambert rechtzeitig begegnen. Auf
seine Bitte inkorporierte der Bischof von Konstanz Heinrich von Brandis, zu
dessen Diözese Niedereschach zählte, mit Zustimmung des dortigen Domkapitels
am 14.3.1358 die Pfarrkirche von Niedereschach der Abtei Gengenbach
zum Heil der Seelen, für die Aufrechterhaltung der Verhältnisse des Klosters,
für die mönchische Ordnung und auch, damit nicht die göttliche Verehrung
aus Mangel an Mitteln verringert werde, für den gemeinsamen Unterhalt und
das Kloster, weil man fand, daß diese Hilfe für das Kloster hoch nötig sei12.
Der vom Kloster zu bestimmende Vikar sollte in der üblichen Form dem Bischof
präsentiert werden. Dessen Einkünfte wurden festgesetzt mit 8 Malter
Spelz, 5 Malter Hafer, 8 Viertel Hülsenfrüchte, 2 Fuder Heu, 1 Fuder Stroh
aus dem großen Zehnten dieser Kirche jährlich an Martini oder sonst, ferner
den kleinen Zehnten ganz sowie die Oblationen, Anniversarien und Todfallgebühren
jeder Art13. Dabei wurde dem Bischof allerdings die sog. bischöfliche
Quart (Viertel) vorbehalten. Diese Dauerlast würde die finanzielle Lage der
Abtei auch künftig weiter beschweren, weshalb Abt Lambert, vorausschauend
wie er war, zur Ablösung dieser ständigen Abgabe am 7. Dez. 1360 dem Hochstift
Konstanz 120 Heller überwies. Von da an konnten die restlich noch verfügbaren
Einnahmen, die meist in Naturalien bestanden, für den Unterhalt der
Abtei und des Personalbestandes usw. verwendet werden 14.

Wie dringend die finanziellen Erleichterungen in jener Zeit der spätmittelalterlichen
Wirtschaftskrise durch Inkorporierungen ihrer Patronatspfarreien
für den Bestand des Klosters waren, offenbart die im folgenden Jahr (3.11.

10 z. B. Regesten der Bischöfe von Konstanz (1895—1941), Bd. 2, Nr. 5693 f. S. 324; Nr. 5809, S. 337 f.;
GLA, K, Handschrift 228 fol. 7a.

11 s. Die Ottenau 1962, S. 111 f.

12 UB Rottweil Nr. 290, II. Arch., 2. Abt. L 80, Fg Nr. 1.

13 14. März 1258.

14 Reg. der Bischöfe von Konstanz Nr. 5626 und 5628; UB Rottweil 1, 132, Nr. 319; Original im GLA,
K; Kop. b AA 484; Kop. 314 fol. 294 a.

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