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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 258
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0260
1430 Juni 17. Hug Spachbach verpfändet seinen Teil des Zehntens zu Bühl und
8 Sester Korngelds, die jährlich von einigen Äckern, „umb Cappeler lynden
gelegen", fallen und andere Gefälle den Brüdern Reinbold und Peter von
Windeck um 70 Gulden. Samstag nach unsers „Heren Fronlichnamstag" 1430.
Perg. Orig. mit dem Siegel des Hug Spachbach (einem zweiköpfigen Adler).
G.L.A. Bühl.

1430 September 2. Dachstein. Bischof Wilhelm von Diest zeigt der Stadt Straßburg
an, daß der Befehlshaber (Custos) von Bitsch mit bewaffneter Hand einen
Überfall auf die bischöflichen Lehensleute Konrad von Busnang, Hans Marx,
Reinbold von Windeck, die Ritter und bischöflichen Räte Bock, Heilmann und
Nikolaus von Dalheim gemacht habe, bei welchem Nikolaus von Dalheim und
ein Knecht Reinbolds von Windeck getötet wurden. Er frägt an, ob es wahr sei,
daß Knechte des Dompropstes daran teilgenommen hätten, und fordert, daß
ihnen als Mitschuldigen der Eintritt in die Stadt verwehrt werde. Dachstein
sabbato post Adelphi 1430. Siegel abgefallen. Straßb. Stadtarch. A.A. Nr. 1473.
1430 September 7. Reinbold von Windeck, Amtmann in dem „Byschtum hinasit
Rines", urkundet, daß, da sein Lehensnerr Bischof Wilhelm mit der Stadt
Straßburg eine Allianz eingegangen, er seinerseits auch „mit seinen Schlössen
und Mannen" Freundschaft gelobe und sie treulich halten und vollführen wolle.
Donrestag an vnßer lieben frowen obent der jünger zu latiun nativitatis 1430
(Am Donnerstagabend vor Maria Geburt 1430). Perg. Urk. mit dem anhängenden
windeckischen Siegel. — Straßb. Stadt. Arch. AA Nr. 1475.

1430 September 12. Graf Bernhard zu Eberstein urkundet, daß er seinem lieben,
getreuen Reinbold von Windeck etliche Güter und Lehen, die Reinhard Glatz
(von Lommersheim), der ohne Leibeserben jüngst gestorben, von der Grafschaft
Eberstein zu Lehen getragen habe, als Mannslehen um 420 rhein. Gulden überlasse
, die der Lehensherr im Lande zu Mortenau unverzüglich auf andere Güter
wieder anlegen will. Die Lehensstücke sind: ein Hof zu Eberswilre, genannt
Herrn Heinzen Otte Friedrichen Hof, unweit des Kirchbergs gelegen, mit
32 Jeuch Ackerfeld und 3 Tauen Matten; item ein zweiter fallbarer Hof zu
Eberwilre mit 6IV2 Jeuch Ackerfeld und 5 Tauen Matten, den man Herrn
Egenolfs von Stauffenberg Hof nennt.

Graf Bernhard zu Eberstein siegelt am Zinstag nach Mariä Geburt 1430.
Ruppert, Ufgovia I, S. 9.

1430 Sept. 29 — 1445 Juli 19. Peter von Windeck, markgräflicher Rat (1430), seit
1432 Vogt zu Baden, erscheint in Gemeinschaft mit Heinrich von Berwangen,
Vogt zu Pforzheim, und dem bad. Haushofmeister (1438) Albrecht (Obrecht), dem
Älteren von Zeutern (Zutern), seit 1435 auch mit seinem Bruder Reinbold v.
Windeck und anderen Adeligen in vielen Urkunden des Markgrafen Jakob I.
von Baden als Siegler, Schiedsrichter und Beisitzer des badischen Lehengerichts.
Vgl. Regg. der Markgrafen von Baden III. Bd. Personenverzeichnis S. 406, Reg.

Nr. 5084 — Nr.

5116

— 5122

— 5130 —

5132 —

5138

— 5140

— 5215 —

5267

5270 — 5283 —

5284

— 5287

— 5363 —

5364 —

5426

— 5433

— 5451 —

5460

5476 — 5484 —

5488

— 5491

— 5520 —

5550 —

5570

— 5577

— 5601 —

5687

5700 - 5849 —

5991

— 6035

— 6047 —

6069 —

6076

— 6106

— 6129 —

6135

6209 — 6224 —

6252

— 6263

— 6295 —

6308 —

6309

— 6346

— 6425.



1430 Sept. 30. Reinbold von Windeck ist Beisitzer eines badischen Lehengerichtes
, bei dem Peter von Windeck, Vogt zu Baden, als Zeuge für die markgräflichen
Ansprüche auftritt. Samstag nach st. Michaelstag 1430. Schoepflin, Hist.
Z. Bad. VI. 200.

1430 Dezember 9. Extractus (1778) aus dem Revers des Wyerichen von Hohenburg
, worin er bekennt, daß die Markgrafen Bernhard und Jakob ihm den
badischen Anteil an der Burg Altwindeck gegen ein Darlehen von 1580 rheinischen
Gulden verlehnt haben. Dazu gehören die breiten Reben unten an der
Burg und die Hellhalde oberhalb des Burgweges, dann der Garten an der
Windeck, 40 Vierteile Korngeldes vom Kunhof zu Bühl, 3 Sester Linsamen, so
die zum Hof gehören, und der Kirchsatz und die Kirche zu Ottersweier. Die
„Lyhungen" der Kirchen behalten sich die Markgrafen vor. Pap. Kopie des
Extrakts im Ottersweierer Pfarrarchiv, Urk. 5. (Wird 1979 fortgesetzt.)

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