Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 127
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Vertrag, der den Plünderungen ein Ende setzte, aber die Klöster
Schwarzach und Allerheiligen nicht einschloß. Allerheiligen schloß eine
eigene Abmachung, in Schwarzach kehrten die geflohenen Mönche im
Laufe des Jahres zurück. Noch größere Ausmaße nahm der Aufstand in
der südlichen Ortenau an, wo Schuttern und Ettenheimmünster die
Hauptziele der Bauern waren. Diese erklärten ausdrücklich, sich nicht
gegen den Kaiser oder die Stadt Straßburg zu erheben, sondern allein
gegen die Mönche und Pfaffen. So drang schon am 19. April eine Schar
Friesenheimer Bauern in das Kloster Schuttern ein und erzwang die
Herausgabe einer Urkunde von 1510, die angeblich ihr Weiderecht
beschnitt. Der Abt deutete das als Sturmzeichen und floh daraufhin nach
Ettenheim, wo er sich an Gangolf von Geroldseck um Hilfe wandte, der
anscheinend das Amt des Kastenvogts wieder an sich gebracht hatte. Wie
schon früher war ein wirklicher Schutz vom Vogt nicht zu haben,
Gangolf war nur zu einer Vermittlung bereit. Er lud die Äbte von
Schuttern und Ettenheimmünster auf die Burg Hohengeroldseck ein,
doch die Äbte mißtrauten dem Geroldsecker und flohen nach Freiburg.
Die Flucht des Abtes war das Signal, nun auch Schuttern zu plündern.
Vom 3.-6. Mai hausten die Bauern in den Klostergebäuden. Auch die
Grenzsteine wurden herausgerissen, ein Zeichen, daß man auch den
Grundbesitz des Klosters als Beute ansah. Die Mönche flohen42. Der
ungünstige Verlauf der bäuerlichen Aufstandsbewegungen in den
anderen Gebieten zwang auch die Bauern in der Ortenau weiter zum
Einlenken. Der Offenburger Vertrag vom 13. Juni gewährt weniger
Zugeständnisse und sieht Entschädigungen für die Klöster vor. Der
Schaden, den das Kloster Schuttern erlitten hatte, wurde auf 6000
Gulden berechnet. Alle geplünderten Gegenstände sollten zurückgegeben
werden, der Verkauf und der Erwerb solcher Stücke wurde verboten.
Da die Entschädigungszahlungen nicht eingingen, strengte der Abt beim
kaiserlichen Kammergericht einen Prozeß an, der aber offensichtlich
auch nicht vorankam. Am 22. Oktober 1525 schlössen dann die Stadt Lahr
und das Kloster einen Vergleich, im nächsten Jahr wird ein neuer
Vergleich zwischen den Parteien vom Markgrafen Ernst von Baden
beurkundet43. Die Stadt Lahr versprach nicht nur eine Entschädigung
von 2 600 fl., sondern auch die Rückgabe der Rodel und Zinsbücher, ohne
die ein Einzug der dem Kloster zustehenden Abgaben und Einkünfte
nicht möglich war. Nach dem Tod von Abt Konrad II. Frick (1535) wurde
ein Mann sein Nachfolger, der nicht dem Konvent in Schuttern
angehörte, Rudolf Garb, früher Prior in Hugshofen. Damit stand ein
Mann an der Spitze des Konvents, der die Gewalttätigkeiten und den
Streit nicht selbst miterlebt hatte und so leichter einen neuen Anfang

42 Krebs 127 132; Heumann 24; Oskar Kohler. Die Vorgange in Schuttern im 16. Jh.. in: Der Altvater 16 1959. 53-54.

43 Mone 3, 670-71; Heizmann 24 25. GLA 29/22. 1525 Apr. 20; 29/57 1525, Mai 25.

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