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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 151
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am Grab zu Münchweier einsetzenden Kult. Erstmals erfahren wir hier
jedoch von der Errichtung eines der Jungfrau Maria geweihten
Oratoriums, unweit der Stelle, an der Landelin sein Leben beendete, und
von der Ansiedlung von Mönchen an diesem Ort, der fortan Monachorum
Cella genannt wurde. Es schließen sich Berichte von verschiedenen
Wundern an, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Erhaltung
von Besitz zu Rufach stehen.

Das Buch IV, mit dem der zweite Teil endet, und das gemäß seinem Titel
von den Wundern Landelins in neuerer Zeit berichtet, enthält schließlich
im Prolog die Nachricht über die Bedrückung des Klosters durch die
Straßburger Bischöfe Otto und Kuno, besonders über die widerrechtliche
Vergabe von Klosterbesitz zu Rufach und anderswo durch den Erstgenannten
.

Recht kompliziert stellt sich die Überlieferung der Urkunde Bischof
Eddos von Straßburg für das Kloster vom 13. März 762 dar. Wir besitzen
von ihr lediglich ein Vidimus des Straßburger Offizials von 1454 !, das
seinerseits auf eine renovatio (Neuausfertigung) durch Abt Konrad d. J.
von Ettenheimmünster im Jahr 1121 zurückgeht. Zunächst ist hier die
Rede von der Errichtung eines kleinen, der Jungfrau Maria, Johannes
dem Täufer und dem Hl. Petrus geweihten Klosters durch Bischof
Widegern von Straßburg in der marcha Etinheim an einem Ort namens
Monacorum Cella über dem Flüßchen Unditz. Ausgestattet war diese
Gründung, die aus Nachlässigkeit bald wieder verfiel, mit Gütern aus
dem Besitz der Straßburger Kirche. Mit Erlaubnis König Pippins
versammelte Bischof Eddo dort unter dem von ihm eingesetzten Abt
Hildulf Benediktinermönche, denen er für ihren Lebensunterhalt
verschiedene Schenkungen machte: Mit Zustimmung Pippins, der Brüder
und Bürger des Bistums Güter im Breisgau, die er von Herzog Ernst
erworben hatte, nämlich ein praedium in Forchheim, Bahlingen,
Rotweil4, Wöllingen5 und Riegel, und was Ernst in Alemannien und der
Ortenau sonst noch besessen hatte. Dazu kamen aus dem Besitz der
Straßburger Kirche (de rebus Sanctae Mariae) mit Erlaubnis König
Pippins und mit Zustimmung der Leute im Bistum der Ort (opidum)
Endingen 6 mit allem, was zum bischöflichen Fiskus gehörte, sämtliche
Erwerbungen in Burkheim, Grüningen sowie in den in der Ortenau
gelegenen Orten Kippenheim, Schopfheim7 und Mietersheim. Weide-,

3 GLA C Anh. 1; diese Überlieferung fehlt bei A. Bruckner, Regesta Alsatiae 1. 1949. S. 116 Nr. 193.

4 Wahrscheinlich Oberrotweil a. K.

5 Ausgegangen nördlich von Wyhl an der Straße nach WeisweU.

6 Die in dem Vidimus von 1454 stehende Namensform Heudingen (nicht Nudingen, wie Bruckner. 117 angibt) dürfte auf
eine Verlesung der En-Verbindung am Wortanfang zurückgehen.

7 Es ist nicht eindeutig zu entscheiden, ob Nieder- oder Oberschopfheim gemeint ist; wahrscheinlich aber
Oberschopfheim.

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