Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 152
(PDF, 129 MB)
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Mühlen- und Fischereirechte erhielten die Mönche zu Rust zwischen
Rhein und Elzach, ebenso Eigenleute; in Straßburg einen Hof mit
Hörigen, den Thengar dort erworben und als bischöfliches Lehen
innehatte, weiterhin vor der Stadt einen Garten; in Hausbergen8 eine
Manse. Die Aufzählung der Schenkungen fährt dann fort mit den
Kirchen (basilica) zu Ettenheim, geweiht der Hl. Maria, zu Rust, geweiht
dem Hl. Apostel Petrus, zu Epfig, geweiht der Seligen Maria, und zu
Benfeld, geweiht den Heiligen Sixtus und Laurentius; hinzu kamen dort
zwei Hufen und der Zehnte. Ferner gab der Bischof den Mönchen in der
Stadt (oppidum) Rufach zwei Hufen mit Gebäuden, Weingärten und
Hörigen (mancipiis), in Marsal die Hälfte einer Salzpfanne; im Gebiet
(regio) des Aargaues schließlich alle ihm zustehenden Kirchen und
Zehnten, nämlich zu Spiez, Scherzligen und Biberist sowie an weiteren
Orten. Die Schenkung, so erfahren wir, erfolgt auf Anraten des Königs
Pippin unter Zustimmung aller seiner Freunde und Vornehmen und
sollte ausreichend sein für den Lebensunterhalt von 30 Mönchen und
ihren Bediensteten. Die Urkunde wurde unterschrieben von Bischof
Eddo, dem Grafen Ruthard und dem Schreiber Einhard. 779 9 bestätigte
sie Bischof Remigius durch seine Unterschrift.

Aus einem einst in Ettenheimmünster befindlichen und heute verschollenen
Evangeliar des 11. Jh. druckt Grandidier das letzte hier in Betracht
kommende, auf 926 datierte Stück, ab.10 Danach schenkten ein vir boni
consilii namens Ruthard und seine Gemahlin Wisegard ihr Erbgut in der
marcha Ettenheim der Straßburger Kirche (ad dominium sanctae Mariae
semper virginis Argentinensis civitatis). Später kam es zur tätlichen
Auseinandersetzung um diese Besitzungen zwischen den Klöstern
Waldkirch und Ettenheimmünster. Herzog Burkart schlichtete sie,
indem er Waldkirch Güter zu Wyhl und Gifido11 verlieh und Ettenheimmünster
den ungestörten Besitz der Schenkung Ruthards zuerkannte.
Verhandelt wurde der Streitfall in öffentlichem Gericht unter dem
Grafen Bernold zu Kinzigdorf, im Beisein einer Menge von Leuten
sowohl aus der Ortenau als auch aus dem Breisgau. Am Schluß der
Aufzeichnung stehen die terminalia loca silvulae, wahrscheinlich die
Grenzpunkte und -linien des von Ettenheimmünster beanspruchten
Gebietes.

Soweit zum Inhalt der Landelinsvita und der beiden Urkunden. Eine
eingehende Prüfung und Bewertung der Quellen zur frühen Geschichte
des Klosters Ettenheimmünster hat, ältere Untersuchungen zusammen-

8 Unklar, welches Hausbergen (Elsaß).

9 Nicht 709, wie bei Bruckner, 118 irrtümlich steht.

10 Grandidier, Histoire d'Alsace I, 1787, 109-111; zur weiteren Uberlieferung s. H. Roth, Die Gründer des Klosters
Waldkirch, FDA 72 (1952), 60

11 Ausgegangener Ort, dessen einstige Lage nicht bekannt ist.

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