Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 157
(PDF, 129 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0157
Als Antwort auf die Frage, ob man schon vor der Klostergründung durch
Eddo von einer marcha Etinheim sprechen kann, möge der Hinweis
genügen, daß die neuentstandene Abtei nicht, wie Hermann der Lahme
meint, nach dem Straßburger Bischof benannt sein mußte, sondern ihren
Namen auch von dem nahegelegenen Ettenheim erhalten haben konnte.

Untersuchen wir nun den Urkundeninhalt von der besitzgeschichtlichen
Seite her, so kommen wir, das sei vorweggenommen, zu keinem
befriedigenden Ergebnis. Anhand der Nennung eines von Herzog Ernst
erworbenen Gutes zu Forchheim, Bahlingen, Rotweil, Wöllingen und
Riegel läßt sich eine Fälschung nicht nachweisen oder widerlegen.
Ähnlich geht es mit den übrigen Schenkungen, bei denen einfach die
Quellen fehlen, um Veränderungen im Besitz bis 1121 verfolgen zu
können. Selbst bei Endingen, das dem Kloster vollständig übereignet
wurde, läßt sich nur feststellen, daß es 952 - als zum Reichshof Riegel
gehörig - im Besitz des Grafen Guntram war und diesem damals wegen
Infidelität entzogen wurde. Otto I. übergab den Ort dann dem Kloster
Einsiedeln.

Solange man den Inhalt der Urkunde isoliert betrachtet, kommt man
allem Anschein nach zu keiner befriedigenden Beurteilung des Aussagewertes
. Bringen wir das vorliegende Stück aber unter Berücksichtigung
der veränderten Besitzverhältnisse, wie sie sich aus dem Honorius-
privileg von 1225 ergeben, mit der auf 926 gefälschten Urkunde in
Verbindung, so ergibt sich folgendes Bild: 1225 ist die Konzentration des
Besitzes um Ettenheimmünster abgeschlossen, nur relativ wenig aus dem
meist entfernt gelegenen Dotationsgut war noch erhalten.

Da die Besitzumschichtung bestimmt nicht schlagartig vonstatten
gegangen war, dürfen wir annehmen, daß bereis im 12. Jh. die
Verhältnisse so lagen, daß die aus der Fälschung von 926 abzuleitenden
Ansprüche auf das Gebiet um Ettenheimmünster als weitaus wichtiger
angesehen wurden, als die sich aus einer Verfälschung der Eddourkunde
ergebenden Besitztitel, zumal sich in der südlichen Ortenau die
Interessen der Straßburger Bischöfe und der Abtei aufs engste berührten.

Damit schwindet aber auch die Wahrscheinlichkeit einer Verfälschung
der Urkunde von 762. Zieht man zusätzlich in Betracht, daß die gewählte
Form der renovatio denkbar ungeeignet war, eine Fälschung zu
kaschieren, denn der Neuausfertigung mußte j ede rechtliche Beweiskraft
fehlen, so können wir den Aussagen dieser Quelle wahrscheinlich in
allen Punkten mehr Vertrauen schenken, als das bisher getan wurde,
wenn sich auch nicht ein eindeutiger Beweis für die Echtheit erbringen
läßt.

157


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0157