Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 158
(PDF, 129 MB)
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Mit einiger Sicherheit dürfen wir also von einem doppelten Anfang des
Klosters Ettenheimmünster sprechen. Der Zeitpunkt der Gründung
durch Bischof Widegern ist uns nicht bekannt. Jedenfalls erweckt es den
Anschein, er sei zu früh gewählt worden, als daß das Kloster auf
rechtsrheinischem Gebiet dauernden Bestand hätte haben können. Die
von Bischof Eddo um 762 ins Leben gerufene Mönchsgemeinschaft
hingegen überdauerte die Jahrhunderte.

Ausgestattet war Ettenheimmünster mit weit gestreutem, nicht gerade
üppigem Besitz in der Ortenau, im Breisgau, im Elsaß und in der Schweiz.

Die Geschicke des Klosters bleiben im Dunkeln bis in die zweite Hälfte
des 11. Jh., als, bedingt durch die Politik Bischof Ottos, der Niedergang
einsetzte. Erst nach der Absetzung Bischof Kunos 1123 kam es zu einer
erneuten Blüte.

Über den Klosterbesitz erfahren wir erstmals wieder etwas aus dem
Honoriusprivileg23 von 1225. Er lag nicht mehr zerstreut, sondern um das
Kloster konzentriert. Zum Koster gehörte nun der umliegende Ort mit
Zubehör. Eine Reihe von Fronhöfen zog sich von Osten nach Westen bis
hinein in das Elsaß: Dörlinbach, Münchweier, Ettenheim, Rust, Ringsheim
, Rufach, Stotzheim. Besitzungen lagen in Burbach,24 Wallburg,
Kenzingen, Forchheim und Linkenheim,25 einzelne Mansen in Tutschfel-
den, Herbolzheim, Hofweier, Kippenheim, Dinglingen, Friesenheim,
Ottenheim, (Ober)Schopfheim, Rüchelnheim,26 Önsbach, Herdern, Weisweil
, Endingen, Ottmarsheim und Rheinau. Dem Kloster gehörte die
Kirche in seinem Bezirk und die in Schweighausen samt dem Zehnten. In
Broggingen besaß es das Patronatsrecht, in Ettenheim zusätzlich noch
zwei Teile des Zehnten. Ebenso konnte es zwei Teile des Zehnten von den
von Ettenheim abhängigen Kapellen zu Altdorf, Ringsheim und Grafenhausen
einziehen. In Münchweier und Rust standen ihm das Patronatsrecht
und die Hälfte des Zehnten zu, in Linkenheim und Stotzheim
hingegen nur das Patronatsrecht.

Auffällig an der Verteilung der Eigentumsrechte ist die schmale
Besitzbasis des Klosters in der westlichen Hälfte der Mark Ettenheim.
Hans-Martin Pillin sieht darin ein Ergebnis der Politik der Straßburger
Bischöfe zwischen 1098 und 1111, der es nicht nur hier gelang,
klösterlichen Besitz zu kassieren.27 Um die Mitte des 14. Jh. konnte
Straßburg Eigentumsrechte geltend machen in Ettenheim, Wallburg,

23 Original angeblich im Pfarrarchiv Ettenheimmünster; Kopie von 1606 I 25: GLA 27a/17 1225 IV 29.

24 Ausgegangen zwischen Broggingen und Münchweier.

25 Ausgegangen im Elsaß zwischen Saasenheim und Diebolsheim.

26 Ausgegangen bei Urloffen.

27 H.-M. Pillin, Die rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete des Hochstifts Straßburg im Spätmittelalter, Diss. Freiburg
1966, 40 ff.

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