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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 174
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wenn man voraussetzen darf, daß der Wille dazu vorhanden war.
Jedenfalls mußten beide Äbte, als sie 1599 mit je einem Vertreter des
Bischofs von Konstanz und der Regierung zu Ensisheim in Kenzingen
eine Visitation durchführten, feststellen, daß die Konventualen seit
längerem getrennt voneinander lebten. Sie forderten sie deshalb auf, sich
umgehend im Pfarrhaus zu Riegel zum gemeinsamen klösterlichen Leben
zusammenzufinden. Der dortige Pfarrer, der im Konkubinat lebte, sollte
entlassen, die Pfarrei vom Prior verwaltet werden. Über die im Exil
erhobenen Einkünfte und ihre Verwendung war innerhalb von zwei
Monaten Rechenschaft abzulegen.

Es ist überaus bezeichnend, daß sich der Konvent, der sich 1594 vor den
Forderungen des Brandenburgers in den Schutz Österreichs und des
Bistums Konstanz begeben hatte, jetzt gegen die Visitation durch die
österreichisch-konstanzische Kommission mit dem Hinweis sperrte, daß
Ettenheimmünster der Straßburger Jurisdiktion unterstehe. Verständlicher
ist, daß Bischof Karl von Lothringen um die Schmälerung seiner
Rechte besorgt war und den Konventualen verbot, die Auflagen der
Visitatoren, insbesondere deren Forderungen nach Rechenschaftslegung
über die Einkünfte, zu erfüllen. Allerdings drang auch er darauf, daß das
gemeinsame Leben nach den Ordensregeln wieder aufgenommen wurde.
Mit seiner Zustimmung wählte der Konvent nach dem Tod Johann
Kaspar Brunners Ende April 1600 in Riegel Prior Severin Wagen zum
Abt. Die Anerkennung durch den Markgrafen von Brandenburg, der
zunächst den Ettenheimmünsterer Konventualen Konrad Schieß zum
Administrator des Klosters bestellt hatte, konnte schließlich durch die
Zahlung einer Geldsumme erreicht werden.61

Severin Wagen übernahm ein ausgeplündertes und völlig verschuldetes
Kloster. Allein die Sach- und Geldwerte, die der Markgraf und sein Abt
dem Klostervermögen entzogen hatten, beliefen sich auf über 20000 fl.
Erschwerend trat hinzu, daß die politische Lage im Bistum Straßburg
zunächst ungewiß blieb, so daß sich der Abt entschloß, in Kenzingen ein
Haus zu erwerben, um für den Fall eines erneuten Exils gerüstet zu
sein.62 Erst nach dem Vezicht des Brandenburgers auf das Bistum Ende
1604 konnte sich das monastische Leben in Ettenheimmünster wieder
ungestört entfalten.

Seit 1600 betrieben die Äbte der Straßburger Benediktinerklöster unter
Führung des Gengenbacher Prälaten den Anschluß an die Bursfelder
Kongregation63, wobei sie allerdings von der - jedenfalls für Ettenheimmünster
- historisch falschen Auffassung ausgingen, daß ihre Abteien

61 Die Belege zu den Vorgängen von 1592 1600 finden sieh in: GLA 67/601, 67/603, 87/191.

62 GLA 67/606 fol. 52-53.

63 Vgl. hierzu und zur Gründung der Straßburger Benediktinerkongregation die in Anm. 25 genannte Arbeit von
P. Volk.

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