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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 209
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Mönchen die Gründung von Kirchen, bzw. Pfarreien in folgenden
Dörfern zugesprochen werden: Bettenhofen (Kt. Brumath), Offendorf,
Kauffenheim (beide Kt. Bischweiler), Ittenheim (Kt. Schiltigheim),
Kirchheim (Kt. Wasselnheim), Berstett, Hürtigheim (beide Truchters-
heim), Weyersheim (Kt. Brumath), Reitweiler (Kt. Truchtersheim), und
wohl auch Gunstett (Kt. Wörth), Niederschaeffolsheim (Kt. Hagenau)
und Sufflenheim (Kt. Bischweiler); in Baden Weitenung (Kr. Rastatt) und
Diersheim (Ortenaukreis), Iffezheim (Kr. Rastatt), Niederschopfheim,
Sasbach, Urloffen (alle Ortenaukreis); schließlich in sämtlichen oben
bereits aufgezählten hessischen Kirchorten. Die Kirchen in Mainz und in
Hessen hat Abt Beatus selbst gebaut37.

777. Die Säkularisierung

1. Hönau und der Bischof von Straßburg. - Wie lange wurde nach Beatus,
der bis zum J. 781 belegt ist38, die Regel des irischen Gründerabtes noch
beachtet? Nahmen die Honauer Mönche die Regula des hl. Benediktus
von Nursia an, wie es die Aachener Synode von 817 vorsah39? Wann
wurden die Mönche zu Stiftsherren? Bis jetzt konnten die Fragen nicht
beantwortet werden.

Es steht aber fest, daß um die Mitte des 11. Jh. (zwischen 1047 und 1065,
d. h. unter dem Straßburger Bischof Hezelin oder Hermann) ein Propst
Hezelin auftritt40. Da die oben erwähnte ältere Liste der Äbte fünf
Straßburger Bischöfe enthält, fällt hier wieder die Namensähnlichkeit
auf, ohne jedoch weitere Schlüsse zu erlauben; der Kontext würde eher
für zwei verschiedene Personen sprechen.

Sicherlich handelt es sich dabei nicht um einen praepositus, wie ihn die
Mönchsregeln als Vertreter des Abtes erwähnen41, sondern um einen
Propst welcher in der Hierarchie der Chorherrenstifte den ersten Platz
einnimmt. Jedenfalls war also um die Mitte des 11. Jh. Hönau keine Abtei
mehr.

Die Aufnahme von fünf Straßburger Bischöfen, die zwischen dem späten
8. und dem 11. Jh. regierten, in die Honauer Liste zeigt wohl, daß
wahrscheinlich im späten 8. Jh. schon die Oberhirten der Straßburger
Kirche ihre Hand auf das Kloster und dessen Güter gelegt hatten. In
derselben Richtung weist auch die Tatsache, daß zwischen 1181 und 1190

37 Bruckner nr. 275: ecclesiam quam ego construxi.

38 Ebd. nr. 293.

39 J. D. Mansi, Sacrorum conciliorum nova et amplissima collectio, Bd XIV, Kol. 347; oder Hefele-Lpclercq, Histoire des
conciles, Bd IV, 1 (Paris 1911), 25-26.

40 RBS nr. 291: Bischof Hezelin übergibt durch die Hand des Probstes Hezelin ein Honauer Mansus an einen Mieter
unter gewissen Bedingungen.

41 P. McLaughltn, Le tres ancien droit monastique, Poitiers 1935, 55-56.

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