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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 211
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Papst, in Ausübung seines Provisionsrechtes, einen Kandidaten vorschlug
, fällt weiter nicht auf54.

Im übrigen, zeigt die innere Geschichte des Stiftes positive und negative
Seiten.

Hervorzuheben ist die Gestalt des Honauer Scholasters Hugo, der
zugleich Pfalzdiakon des Kaisers Friedrich Barbarossa war. Man kennt
weder sein Geburts- noch sein Todesjahr. Durch seine Tätigkeit tritt er in
der zweiten Mitte des 12. Jh. auf. Dem Kaiser blieb er treu, als dieser sich
mit Papst Alexander zerstritt (1159-1177). Hugo selbst reiste zweimal
nach Konstantinopel (1171 und 1179) und erhielt dort von Hugo Etheria-
nus eine Zitatensammlung aus den Werken griechischer Väter, besonders
des Gregor von Nazian und des hl. Basilius. Er nahm Stellung für
Gilbert, Bischof von Poitiers (ca. 1080 1154) gegen Gerhoch von
Reichersberg in der Streitfrage um das Verhältnis von Natur und Person,
bezogen auf das göttliche und das menschliche Wesen bei dem auferstandenen
Christus55. Im Hintergrunde ging es bei dieser „byzantinischen
" Streitfrage um einen der zahlreichen gescheiterten Wiedervereinigungsversuchen
zwischen der orientalisch-griechischen und der
römisch-lateinischen Kirche. Erinnert sei dabei, daß Humbert, der
Benediktinermönch von Moyenmoutier, engster Mitarbeiter des Elsäs-
serpapstes Leo IX. und von ihm zum Kardinal-Bischof erhoben, am
16. Juli 1054 als päpstlicher Legat in Byzanz eine Bannbulle gegen den
Patriarchen Michael Kerullarios auf den Altar der Hagia Sophia
niederlegte. Leo IX. war aber schon am 19. April verstorben.56.

Im 13. Jh. hingegen stand es schlechter um Stift Hönau. Im Jahre 1243
visitierte der Straßburger Bischof Berthold von Teck die Kirche von
Hönau und deren Stiftsherren. Dabei deckte er verschiedene Mißbräuche
auf, legte sie schriftlich fest und traf etliche Maßnahmen um sie
abzustellen.

So heißt es: die Stiftsherren sollen die heiligen Weihen empfangen, oder
sie werden exkommuniziert und die Einkünfte ihrer Pfründe werden
ihnen vorenthalten. Dieselbe Strafe erwartet diejenigen, die sich der
Residenzpflicht entziehen, d. h. die nicht in Hönau selbst wohnen. Wer
der Residenzpflicht nicht unterworfen ist, muß wenigstens seinen Dienst
als „hebdomadarius" versehen oder versehen lassen (Wie konnte auch
z. B. ein Härtung, die Funktion eines Dekanes im Straßburger Domstift
und die eines Stiftsherren zu Hönau zugleich versehen57?). Auch werden

54 Ebd. nr. 1226 (Provisionsrecht des Papstes).

55. Cf. Catholicisme (oben Anm. 24), Bd V (Paris 1962), 1034. Die Zeit der Staufer. Katalog der Ausstellung, Stuttgart
1977, Bd I, 249 f.; Bd II Abb. 175. - Colmar, Stadtbibliothek. Ms. 58 (188).

56 Handbuch der Kirchengeschichte (oben Anm. 3), Bd III/l (Freiburg i. Br. 1966), 474f.

57 Hartunc Argentinensis decanus, Honaugensis frater: aus dem Honauer Nekrolog (11. Jh.). in der Schlettstadter
Stadtbibhothek unter Ms 100, veröffentlicht zum Teil von Mone. ZGO 4 / 1853. 251.

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