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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 225
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0225
Darauf bat er den Kaiser, den Gengenbacher Bürgern ihre städtischen
Rechte und ihre Güter zu bestätigen, wofür er bisher ja nicht zuständig
war, sowie die Stellung der Stadt gegenüber den Pfandherren dadurch zu
klären, daß er ihr die vollständige und uneingeschränkte Gerichtshoheit
verleihe und sie als kaiserliche Stadt in den Schirm des Reiches
aufnehme. Zur Vervollständigung dieser neuen Rechtsetzung mußte
Lambert der Stadt noch ein für die selbstständige Existenz ausreichendes
Reichsstadtgebiet zuerteilen durch die Abtretung aus seinem eigenen
Gebiet.

Alles dafür Erforderliche tat der Kaiser der Reihe nach und mit den
abschließenden Urkunden vom 29. 12. 1365 und vom 5. 1. 1366. Darin
bestätigte er der Stadt das bisherige Stadtrecht, nahm sie dann an sich
und ans Reich. Von da an war Gengenbach nicht mehr eine Stadt der
Abtei wie bisher, sondern „eine Stadt des Kaisers und des Reiches"
(„unsere und des Reiches Stadt")38.

Während also Hitzfeld zum Befund eines äußerst positiven Verhältnisses
zwischen Abt Lambert von Burn und der (Reichs-)Stadt Gengenbach
kommt und hervorhebt, daß Lambert die Stärkung der Position des
„Alten Rats" 39 veranlaßt habe, kommt Hillenbrand nach Analyse des
ihm zur Verfügung stehenden Quellenmaterials zu dem Schluß, daß diese
Position gerade nicht gestärkt worden sei, wohl sogar auf Betreiben eben
dieses Abtes Lambert von Burn.40

Es sei also im Gegensatz zum bisherigen Bild des „bürgerfreundlichen
Abtes Lambert" eine Reihe restriktiver Maßnahmen zu erkennen, die den
politischen Entscheidungsraum der Stadt eingeengt und noch auf
Jahrzehnte hinaus bestimmt habe.41

Wenn also schon zu Zeiten Lambert von Burns das Verhältnis zwischen
Stadt und Kloster nicht so freundschaftlich gewesen sein mag, wie bisher
angenommen, so kann für die Folgezeit, insbesondere für das 15. und
16. Jahrhundert mit Sicherheit von sehr angespannten Beziehungen
ausgegangen werden. Peter BläsiA2 nennt als Hauptursache für die an
reichhaltigem Quellenmaterial ablesbaren Streitigkeiten die rechtlichen
und wirtschaftlichen Verpflichtungen und Abhängigkeiten der (drei
Reichsstädte Gengenbach, Offenburg, Zell) Städte gegenüber dem
Kloster"43.

38 a.a.O. 178. Hitzfeld gibt als Beleg für seine Zitate an: Generallandesarchiv Karlsruhe. Selekt der Kaiser- u.
Königsurkunden Nr. 352; Arch. OOZ Specialia Nr. 922 v. 1, 1. 1366 u. a. (Anm. 44 und 45).

39 a.a.O. 179.

40 Hillenbrand, ZGO 124. besonders 86.

41 a.a.O. 89.

42 Zur Reformation in Gengenbach. Zulassungsarbeit zum Staatsexamen, Freiburg 1975 (Vervielfältigtes Exemplar im
Stadtarchiv Gengenbach), stark gekürzt veröffentlicht in: Die Ortenau 57/1977, 196 227.

43 Bläsi. zitiert aus dem vollständigen Text der Zulassungsarbeit, 6.

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