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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 247
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einrichtete; bei einigen der genannten Klöster, so bei Maursmünster oder
bei Schuttern, führt der archäologische Befund erheblich vor Pirmins
Zeit zurück. Im übrigen sind die Gründungsnachrichten über Schwarzach
Produkte der (zeittypischen, besitzrechtlich motivierten) kompila-
torischen Tätigkeit des 12./13. und erneut des 17./18. Jahrhunderts. Der
Haupttenor ist der, daß es sich bei Schwarzach um das von seinem
ursprünglichen Platz auf dem ,Gottshuser Wörth' (an der Modermündung
bei Drusenheim, nahe der Grefferner Fähre) wegverlegte Arnulfsau
handele, und als solches um eine Gründung Ruthards und seiner Gattin
Irminsinde. Ruthard ist nun der Geschichtswissenschaft sehr wohl als
einer der Träger der frühkarolingischen Expansion in Alamannien
bekannt. Tatsächlich ist auch Arnulfsau in seiner authentischen
Gründungsurkunde von 749 18 - der einzigen überhaupt vorhandenen
Arnulfsauer Urkunde - als Gründung Ruthards ausgewiesen. Während
die quellenkritische Forschung zur Zeit der in Schwarzach unternommenen
Grabungen (in Gegensatz zur vorhergehenden Forschung19) den
behaupteten Zusammenhang zwischen Arnulfsau und Schwarzach
zurückwies20, neigt man neuerdings, einen anderen Weg als den über die
Fälschungen suchend, wieder dazu, eine Beziehung Schwarzach -
Ruthard bzw. - Arnulfsau nicht auszuschließen21. Freilich bleibt zu
bedenken, daß der Arnulfsauer Abt von 749 nicht in der 826 gegebenen
Schwarzacher Äbteliste erscheint, bleibt ferner zu bedenken, daß
„Hirminsindis fundatrix monasterii" in ihrer ersterhaltenen und einzig
unverdächtigen, wenn auch nicht vor 1144... 54 anzusetzenden Nennung22
nur isoliert, d. h. ohne Ruthard erscheint23. Wir berühren die
nach wie vor nicht endgültig beantwortete Frage nach dem Stifter bzw.
den Stiftern von Schwarzach, weil sie mit archäologischem Bezug noch
akut wird, und stellen, neben den Möglichkeiten von Einheit und von
Uneinheit, vor Berufenen die weitere Möglichkeit zur Diskussion, daß

18 Bruckner, Nr. 166.

19 Zu dieser rechnen noch die in Anm. 23 genannten Arbeiten.

20 Zinsmaier 1959, 15 ff.: Kauß 1970, 91.92. In Anschluß an diese, wenn auch mit leichten Bedenken, noch Angenendt
1972. 107.

21 Schwarzmaier 1971, 12.13 (hier sogar Schwarzacher Besitz mit .A'-Sigel gekennzeichnet): ders. 1975. 574 f. Ruthard
gilt als Anfangsglied des konradinischen Verbandes.

22 Zinsmaier 1959, 21 f.

23 Zu der am Oberrhein schwer fällbaren Person bzw. den Personen der Irminsinde (welche auch zu Gengenbach und
Schuttern erst in spätmittelalterlicher Überlieferung als Gattin Ruthards erscheint): Mitts. MIÖG 58/1947, 545;
Dienemann-Dietrich, Vortr. u. Forsch. 1/1952, 161; R. Sprandel. Der merovingische Adel und die Gebiete östlich des
Rheins (1957), 68.101. Danach könnte es sich um die Angehörige eines (aus Fuldaer Schenkungen M. 8. Jhs.
bekannten) hochadeligen Personenkreises am Mittelrhein handeln; eine Durchmusterung der Register in MGH zeigt
freilich, daß der Name in karolingischer Zeit sehr häufig vorkommt, daß er im Maas- und Moselraum auch Heimat
Ruthards weiter bis in das 13. Jh. erscheint. Folgt man, was nun Ruthard betrifft. Büttner. ZGO 91/1939, 399 ff.:
Decker-Hauff. ZWLG 14/1955, 365; Jänichen. ebenda 375 f.. so spaltet sich der Ruthard der verwirrenden
oberrheinischen Klosterüberlieferungen in einen älteren R. (f 756) und einen jüngeren R. auf, welch letzter
tatsächlich mit Irminsinde (und folglich in gewissem Maße mit Schwarzach) zu verbinden wäre; die Bedenken bei
Fleckenstein, wie in Anm. 26 (1957) 112 Anm. 226: Angenendt 1972, 108 ff, nicht ganz überzeugend.

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