Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 268
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0268
Prof. Tschira vorgenommenen archäologischen Ausgrabungen und ihre
Datierung, die Liste der verstorbenen Schwarzacher Äbte im Reichenauer
Verbrüderungsbuch, die regestenartigen Aufzeichnungen von
Urkunden in der sogenannten Registratura Phoeberii5, einem von dem
Mönch Phoeber auf Geheiß Abt Konrads um 1517 aufgestelltes Verzeichnis
des Klosterarchivs, und schließlich die Erwähnung des Klosters in
der Vita Pirminii. Ein lückenloses Verzeichnis seiner Äbte besaß das
Kloster nach den vorhandenen Quellen bis zum Ausgang des Mittelalters
nicht. Erst der obengenannte Mönch und später zur Reformation übergetretene
Pfarrer Phoeber schrieb ein Loblied auf seinen geliebten 1514
verstorbenen Abt Johannes in einen alten Psalter, in dem, wie er angibt,
die Namen der Äbte standen. Phoeber war sowohl mit der Leitung der
Bibliothek als auch des Archivs beauftragt, welches sich wohl über der
Sakristei an der Südseite der Kirche befand. Der erwähnte Psalter ist
heute nicht mehr vorhanden. Phoeber hat selbst liturgische Bücher
geschrieben und könnte mit Hilfe des von ihm bearbeiteten Urkunden-
materials und einiger Nennungen im ältesten Kopialbuch des Klosters
(GLA 67/1315; Grundstock um 1415 verfaßt) eine solche Äbteliste verfaßt
haben. Auch der in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts regierende
Abt Gallus Wagner beklagt das Fehlen jeglichen Nekrologs. Somit
basieren sämtliche aufgestellten Äbtelisten auf den vorhandenen Urkunden
und Akten.

Für die Anfänge der Klostergründung sind folgende Urkunden bzw.
Regesten von Wichtigkeit: „Ruthardus comes et Hirminsinda uxor eius
comparauerunt pagum Alsacinsem dato praedio et construxerunt
monasterium in Arnolfesowe iuxta Rhenum excolentes de deserto, et
eidem monasterio prefecerunt abbatem AEgoaldum, donatione magna
facta monasterio. Conscriptae et firmate sunt hae literae 2. idus octobris
anno. 6. Pippini gloriosissimi regis. Ad annum incarnationis dominicae
714. „-" Donatio ville Swindratzheim cum basilica et familia, donatitia
cum agris, pratis, pascuis etc. facta per Ruthardum et Hirminsindam,
coniugem suam monasterio in Swartzah. Anno. 6. Pippini regis"6 sowie
eine Urkunde Ruthards, das sogenannte Testamentum, und das unzweifelhaft
echte Privileg Bischof Heddos von Straßburg für das Kloster
auf der Arnulfsau aus dem Jahre 749.

In den beiden angeführten „Regesten" ist einmal von einem Kloster auf
der Arnulfsau am Rhein, zum anderen von einem Kloster Schwarzach die
Rede. Als Gründer und Schenker fungieren in beiden Fällen Graf
Ruthard und seine Frau Hirminsind. Beide Regesten haben, wenn man
den Angaben Glauben schenken kann, das Jahr 757 gemeinsam.

5 GLA 67/1321.

6 GLA 67/1321, 2v. 3r; 12r.

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