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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 294
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0294
Das Kloster im 15. Jahrhundert

Anfang April 1403 kam es zwischen König Ruprecht und Markgraf
Bernhard von Baden zum Krieg, weil dieser sich mit dem Herzog von
Orleans verbündet hatte. Auf der Seite des Königs standen der
Straßburger Bischof Wilhelm von Diest und Ludwig von Lichtenberg. Die
Markgrafschaft wurde verwüstet und das Gebiet der Abtei wurde
wiederum in Mitleidenschaft gezogen. Ludwig von Lichtenberg verbrannte
mehrere Höfe der Abtei: zwei Höfe im örtlichen Klosterbereich,
den Oberauhof in Greffern, einen Hof in Oberbruch, einen zu Vimbuch
und schädigte auch andere Güter des Klosters. Weitere Feindseligkeiten
des Lichtenbergers folgten. Sie standen wohl nicht mehr in direktem
Zusammenhang mit dem Krieg von 1403, sondern hatten ihre Ursache in
den Expansionsbestrebungen und in den dauernden Geldnöten Ludwigs
von Lichtenberg. In skrupelloser Weise nahm dieser jede Gelegenheit
wahr, um sich durch Übergriffe zu bereichern. 1396 entzog ihm König
Wenzel das Zollrecht auf dem Rhein zu Lichtenau und Graueisbaum, weil
er niederländische Händler überfallen hatte. Im gleichen Jahr vertrieb
der Lichtenberger den Schultheiß des Abtes zu Scherzheim. Einen
Höhepunkt erreichten die Auseinandersetzungen während der Regierungszeit
des Abtes Konrad von Sigolsheim (1411-1427)64.

Ludwig IV., auch Ludemann genannt, erhob damals durch seinen Vogt
Johann von Kirweiler Zölle und Abgaben von Gütern, die die Abtei durch
die Dörfer und Zollstätten des Lichtenbergers führen mußte, obwohl das
Kloster laut zahlreicher Privilegien von der Zollabgabe für die dem
Kloster lebensnotwendigen Güter befreit war. So bei der Zollstätte
Ludemanns am Rhein in Graueisbaum, in den Dörfern Kotzenhusen,
Offendorf, am Ubergang über die Moder und am Stadttor von Lichtenau.
Als der Abt sich weigerte den Zoll zu bezahlen, ließ Ludemann in
Graueisbaum gewaltsam 20 Viertel Roggen mit den Säcken und eine
Fuhre Wein im Gesamtwert von 37 rheinischen Goldgulden wegnehmen.

In Greffern behielt er dem Kloster eine Fuhre Wein im Werte von acht
Gulden ein. Den Zehnten der Pfarrkirche von Scherzheim, die dem
Kloster inkorporiert war, ließ er ohne Urteil eines geistlichen Gerichts
arrestieren und verbot seinen Untergebenen die Bezahlung. In einem Teil
des Oberwaldes hinderte er die Abtei an der Ausübung des Jagd-, Weide-
und Beholzungsrechtes. In das dem Kloster gehörende Rieffenwerd ließ
er gegen den Willen des Abtes Vieh der Stadt Lichtenau treiben. Weitere
Streitigkeiten betrafen das Jagd- und Eckernrecht im Drusenheimer
Wald. Ferner forderte er in Drusenheim Abgaben und Steuern von den
dortigen Abteigütern. Bei den Gerichtstagen zog er den Vollbetrag der
Büß- und Strafgelder ein, obwohl die Gerichtsbarkeit dem Abt zustand

64 GLA 37/154.

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