Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 300
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Als man später die einzelnen Laden in die Kiste setzte, waren etliche leer
und keine Zinsbriefe darin. Vor allem fehlten alle Zinsurkunden, welche
das linksrheinische Gebiet betrafen. Auch die Erstellung eines Zinsbuches
unterblieb, da der Abt sich nicht an die aufgestellte Ordnung
hielt. Im Frühjahr 1476 reichte der Konvent eine erste Beschwerdeschrift
ein. Er klagte den Abt an, die Hinterlassenschaft Abt Diebolds (5000-6000
Viertel Korn, 60 Fuder Wein und 70 Gulden) vertan und das darauf entlehnte
Geld verschleudert zu haben. Er habe ohne Wissen des Konvents
Schulden gemacht, zum Nachteil des Klosters Pfründner aufgenommen
und mit ihnen Vereinbarungen getroffen. Der Konvent forderte, daß man
den Schaffner im Straßburger Hof des Klosters entlasse und die
Abrechnungen, die ohne Belege seien, überprüfe. Er bemängelte, daß Abt
Jakob keine Einnahmen von der Leutpriesterei (zu Schwarzach?)
aufführe, die er bisher mit einem Mietling versehen habe.

Von der Küsterei der St. Georgskapelle in Veltor und dem Unser-Lieben-
Frauen-Stock gebe er nur die Ausgaben, nicht aber die Einnahmen an.
Nach der Abgabe von Gegenschriften (Antwort, Widerrede und Nachrede
) vereinbarten die Räte des Bischofs und des Markgrafen, von jeder
Seite zwei Räte nach Schwarzach zu einem gründlichen Verhör zu
schicken, um sich Klarheit zu verschaffen, was in Zukunft zum Nutzen
und Aufschwung des Klosters dienlich sei, damit dort Gottesdienst
gehalten und die Schulden bezahlt würden. Die Untersuchung ergab
nach der Überprüfung der Rechnungen, daß nur eine Radikalkur das
Kloster vor dem Untergang bewahren könnte. Am 26. August faßten die
Räte Bischof Ruprechts und Markgraf Christophs folgenden Beschluß:
Wenn man dem Kloster helfen und seine Kosten verringern wolle, bleibe
nichts anderes übrig, als Abt und Konvent für einige Zeit vom
Schwarzacher Kloster weg in andere Klöster zu versetzen. Da es aber
nicht ratsam sei, das Kloster ganz des Hauptes und des Gottesdienstes zu
berauben, sollen der Abt und zwei Konventualen im Kloster bleiben und
dort nach einer von den Räten gesetzten Ordnung handeln. Die übrigen
sechs Mönche sollen in andere Klöster geschickt werden. Nach zwei
Jahren könnten sie wieder nach Schwarzach zurückkehren82.

Eine Urkunde Kaiser Friedrichs III.

Als Kaiser Friedrich III. längere Zeit bei seinem Schwager Markgraf Karl
auf dessen Schloß zu Baden weilte, nutzte Abt Jacob die Gelegenheit und
ließ sich durch Urkunde vom 16. Juli 1473 die Privilegien des Klosters
bestätigen. Da die Stadt Straßburg den Proviant des Klosters mit Zöllen
belegt hatte, wurde in die Urkunde ein entsprechender Passus aufgenom-

82 GLA 105/323.

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