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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 301
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men, der dieses alte Recht des Klosters dem Meister und Rat der Stadt
erneut ins Gedächtnis rief83.

Von badischer Seite faßte man zu dieser Zeit den Plan, das „reichsunmittelbare
" Kloster vollständig in die Gewalt zu bekommen. Man
knüpfte dabei an die Schutzurkunde von 1422 an, welche Markgraf
Bernhard von Baden erhalten hatte. Als Vogt und Schirmer von Reichs
wegen wollte der Markgraf das Kloster mit seinen Leuten, Gütern und
Gerechtigkeiten in allen weltlichen Sachen und Gerechtigkeiten handhaben
und schützen. Gleichzeitig konzipierte man eine Urkunde, laut der
Abt und Konvent den Markgrafen auf „ewigen Zeiten" zu ihrem Vogt und
Schirmer annehmen sollten"84. Die Urkunden waren schon ausgestellt
und besiegelt, als man auf kaiserlicher Seite auf den Gedanken verfiel,
selbst den Nutzen aus der Rechtstellung des Klosters Schwarzach (und
einiger anderer Klöster) zu ziehen. Die Kanzlei hielt deshalb die
Urkunden zurück. Der Kaiser versuchte, wie aus einer badischen Urkunde
vom 16. Oktober 1473 hervorgeht85, mit dem Kloster Schwarzach
und andern betroffenen Klöstern (u. a. Tennenbach und Herrenalb) selbst
zu verhandeln, um sie dem Reich gehorsam zu machen. Der Markgraf
versprach daraufhin dem Kaiser, falls dieser etwas wegen der Klöster
vornehmen wolle, nicht hinderlich zu sein, und verlangte für diese
Zusage die Herausgabe der Urkunden.

Die Markgrafen zu Brandenburg (Burggrafen zu Nürnberg) betrachteten
sich indes weiterhin zuständig für die Verleihung der Klostervogtei. Am
7. April 1488 übertrugen sie (Friedrich und Sigmund von Brandenb.) die
Kastenvogtei über Kloster Schwarzach u. a. als verfallenes Lehen ihrem
Hofgerichtsschreiber Jörg Gruber86. Gleichzeitig schrieben sie an
Markgraf Christoph und wiesen darauf hin, daß der Abt des Klosters vor
170 Jahren die Vogtei mit Bewilligung seines Lehensherren von den
Windeckern abgekauft habe87.

Am 15. Februar 1491 reversierte der Ritter Hanns Caspar von Bubenhofen
gegen Friedrich und Sigmund für sich und seinen Bruder Wolff über die
Belehnung mit der Kastenvogtei Schwarzach „mitsampt dem glait seines
districts, aigen leuten, leuten unnd gütern", wie sie zuvor der Landschreiber
Jörg Gruber gehabt hatte88.

Das Kloster unter den Äbten Johann und Konrad (1487-1520)

Im Jahre 1487 wählten die Konventualen Johannes Swartzach zu ihrem

Abt. Durch seinen frommen Lebenswandel, seine verständige und

83 GLA 67/1321, 9; 105/953.

84 GLA 67/1319. 10 und 13; RMB Nr. 10501. 10503.

85 GLA 67/1319, 12; RMB Nr. 10502.

86 GLA 37/216.

87 GLA 37/216.

88 Staatsarchiv Nürnberg, Ansbacher Lehensurkunden Nr. 4355.

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