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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 303
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des Klosters Rechte an den Wildfängen und ihren Kindern beeinträchtigte
, rief der Abt die Männer des Schwarzacher Saalgerichtes zusammen
und begehrte ihren Rechtsspruch, wie sie ihn nach altem Herkommen
kraft des Saalbuchs zu Schwarzach auf dem Saal jährlich verkündeten 93.
Am 9. Oktober 1493 verkaufte der Abt das Stollhofer Gericht mit allem
Zubehör an Markgraf Christoph von Baden für 200 rheinische Gulden94.
Der dortige Kirchensatz, die Zehnten, Zins und Todfälle zu Söllingen und
Hügelsheim und die Gerechtigkeit am Eigentum des Bannwaldes unterhalb
Stollhofen blieben im Besitz des Klosters. Der Ort Stollhofen wurde
dadurch von der Zuständigkeit des Saalgerichtes zu Schwarzach abgetrennt
und die Stollhofer Richter durch andere aus den Klosterdörfern
ersetzt.

Aus einer Bemerkung, die im Zusammenhang mit dem Streit zwischen
dem Straßburger Bischof und dem Markgraf um das Recht der Terminfestsetzung
für die Abhörung der Klosterrechnungen gefallen war, geht
hervor, daß man das Gebiet des Klosters als badisches Territorium
betrachtete und dem Abt nur formal noch eine eigenständige Rolle
zubilligte95. Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die badische
Landesordnung vom 21. September 1495 in vielen Teilen mit der für das
Kloster erlassenen übereinstimmt96.

Im Jahre 1514 starb Abt Johann. Ambros Phoeber schreibt: ,,... prelatt
Johann der dritt, begraben vor dem pfüler, neben dem altar Sanct Marie
Magdalene; welcher will wißenn seins lobs und geschicktenn regierung
ein theill, der lese inn dem altten psalter, do die abbates geschriben stöhn,
das ich frater Ambros Phoeberius sein lieber frater mehr dann XV jar
gewesenn, ime zum theill seiner gedechtnuß beschriben habe. Wölches
würdigen hern und gutten vatters dott ist vonn den seinen geliebtten
brüedern und seynen größlich und billich beweynett worden"97.

Nach seinem Tod wurde der Prior Konrad zum Abt gewählt. Während
seiner nur kurzen Regierung (1514-20) öffnete man im Beisein des
Straßburger Suffragans und dreier Äbte einen Sarkophag, weil man in
ihm die Reliquien eines der Klosterheiligen vermutete, fand aber keine
näheren Hinweise. Abt Konrad beauftragte seinen Konventualen mit der
schon öfters angeführten Archivregistratur: ,,... darumb angesehen, das
ein apt hette unnd wißte innhalt der briefe (Urkunden), unnd man umb
spenn willen, die sich erhaben, nitt mießte laden, brieffe und sigell
deglich bekhümmern, sondern bliben ganz unnd unbekhümmert" 98.

93 GLA 105/954; 67/1314. 5-7; 67/1318. 130.

94 GLA 37/249.

95 GLA 105/323.

% GLA 67/1318, 137-144; R. Carlebach. Bad. Rechtsgeschichte 1, 1906. 93 118.

97 GLA 67/1321. 132.

98 GLA 67/1321. lr.

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