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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 306
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8 Fuder Wein und 100 Viertel Korn aus Steinbach anweisen zu lassen.
Nach den Vertragsverhandlungen in Oberkirch, die in wesentlichen
Punkten den Forderungen der Bauern nachkamen und ihnen Sicherheit
für Leib und Gut verbrieften, wurden auch die übrigen Haufen in der
Markgrafschaft aufgefordert, dem Vertrag beizutreten. Als Zugeständnis
war den Unterhändlern der Abzug des Schwarzacher Haufens versprochen
worden, jedoch mußten demselben 200 Gulden Schätzung von dem
Stift zu Baden und dem Kloster Lichtental gegeben werden. Nachdem
diese Forderungen erfüllt waren, löste sich der Schwarzacher Haufen am
4./5. Mai auf.

Vor dem Überfall waren Abt und Konvent aus dem Kloster gewichen.
Ihrer Mittel entblößt, mußten sie zusehen, wie sie ihren Lebensunterhalt
fristen konnten. Der Straßburger Hof des Klosters war von den Unruhen
verschont geblieben. In ihrer Notlage faßten sie den Plan, ihn zu
verkaufen. Der ehemalige Schwarzacher Abt Konrad hatte ihn jedoch
durch die weltliche Obrigkeit wegen seiner noch nicht bezahlten Pension
arrestieren lassen. Am 24. Juni 1525 verkauften Abt und Konvent mit
Wissen Markgraf Philipps, des Gotteshauses Schirm-, Kastvogt und
Landesfürsten, an dessen Kanzler Dr. Veus für 100 Gulden den Rebhof,
genannt Münchhof, am Altenberg unter Windeck, „...dem wir auch
sollichs vor andern gegöndt von wegen seiner arbeit", die er im
Bauernaufstand für sie und ihr Kloster aufgewandt habe m. Um sich die
weitere Unterstützung von Dr. Veus zu sichern, wurde in die Verkaufsurkunde
ein Passus aufgenommen, nach welchem der Kanzler dem
Schaffner oder Verwalter der Klostergüter (oder wen Markgraf Philipp,
Abt und Konvent dazu verordnen) Rat und Hilfe gewähren sollte. Am
24. August bestellte Markgraf Philipp Hans Knoder aus Pforzheim als
Schaffner nach Schwarzach.

Am 29. April 1525 hatte Markgraf Philipp angesichts der bedrohlich
angewachsenen Bauernmassen den Forderungen der Bauern nachgegeben
. Seinen Amtsleuten befahl er, die Inhaber der Pfründen, gleich ob
Pfarrer, Kaplan oder Frühmesser, an den Orten, wo sie ihre Pfründen
besaßen, als Bürger anzunehmen. Wie die übrige nichtadelige Bevölkerung
mußten sie die damit verbundenen Lasten mittragen. Sehr viele von
ihnen hatten mit ihren Mägden bisher im Konkubinat gelebt. Mit
Billigung des Markgrafen Philipp durften sie sich jetzt verheiraten. Die
Zehntgefälle, die den Stiften oder Klöstern inkorporiert waren, sollten
von den Amtsleuten beschlagnahmt und zur Bezahlung der Pfarrer verwendet
werden. Am 19. Dezember 1525 wurde die Kompetenz der Pfarrei
Stollhofen durch Markgraf Philipp und seine Räte im Beisein von Abt
Johann Gutbrot neu geordnet105.

104 1525 Juni 24 GLA 37/271.

105 GLA 67/78. 201rlT.; 105/151.

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