Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 307
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0307
Nachdem die Unruhen beendet waren, wies der Markgraf Abt Johann
Gutbrot an, sich wieder in sein Kloster nach Schwarzach zu begeben. Er
solle dort als Pfarrer das Gotteswort verkünden und die heiligen
Sakramente reichen. Der Abt war offenbar gewillt, dem Befehl Folge zu
leisten, und hatte sich für seine neue Tätigkeit die notwendigen Bücher
besorgt. Die Opposition gegen die Rückkehr des Abtes war aber so stark,
daß dieser den Markgrafen bat, zu intervenieren und ihn als Pfarrer nach
Schwarzach zu verordnen und predigen zu lassen. Andernfalls sollten die
Schwarzacher einen Priester auf eigene Kosten anstellen, ohne Nachteil
und Beeinträchtigung des Abtes und der Jurisdiktion des Klosters106.

Gegen Ende des Jahres 1525 kehrte Abt Johann wieder nach Schwarzach
zurück. Auch einige Konventualen kamen gemäß dem Wunsch des
Markgrafen wieder ins Kloster. Im Jahre 1527 werden folgende Konventualen
genannt: Heinrich von Bühl, Nicolaus Kruog von Rastatt,
Ambrosius Pfeuwer (Phoeber) von Bühl, Martin Buse von Gernsbach,
Alexander Otter von Rastatt, Heinrich Jung, Clemens Recheck und
Martin Schimpfer, die letzteren drei aus Baden-Baden.

Von einem einträchtigen Konventsleben konnte jedoch keine Rede mehr
sein. Zu sehr hatte der religiöse Umbruch zusammen mit den durch den
Bauernkrieg hervorgerufenen Veränderungen seine Spuren hinterlassen
. Einige der Konventualen, wie z. B. Ambros Phoeber, heirateten
und versahen eine Zeitlang Pfarreien des Abteigebietes. Andere, wie
Nicolaus Kruog und Martin Schimpfer, der spätere Abt, blieben im
Kloster.

Gegen die am Überfall beteiligten Bauern und ihre Gemeinden erhob die
Abtei Schadensersatzklage. Mit den hanau-lichtenbergischen Untertanen
kam durch die Intervention der Grafen Reinhard und Philipp von
Hanau-Lichtenberg ein Vertrag zustande, nach welchem die beteiligten
Gemeinden dem Abt und Konvent 300 Gulden zahlen mußten107. Die
Einwohner von Ulm und Hunden verklagte der Abt vor dem kaiserlichen
Hofgericht zu Rottweil. Von dort wurde die Klage aber an das badische
Hofgericht überwiesen. Schließlich mußten die beiden Dörfer nach dem
Vertrag von 1534 dem Kloster 25 Gulden zahlen108. Abt Johann war
bestrebt, die aus dem Bauernkrieg herrührenden Schäden zu beseitigen
und die ursprünglichen Rechte des Klosters gegenüber der untergebenen
Bauernschaft wiederherzustellen. Da die Bestimmungen des Ortenauer
Vertrags aber z. T. in der Markgrafschaft Gültigkeit erlangt hatten, kam
es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Kloster und
seinen Untergebenen. Auch mit dem Amtmann des Markgrafen in Stoll-

106 GLA 105/151: 74/9656.

107 1527 Aug. 9 GLA 37/216.

108 Jan. 21 GLA 37/256.

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