Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 310
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die jährlichen Lasten des Klosters zu vermindern, verkaufte der Abt am
11. November 1550 mit Erlaubnis des Bischofs Erasmus von Straßburg
den Abtswerd, die Langenau und den Roppenheimer Rhein mit allen
Rechten für 500 Gulden an die vormundschaftliche Regierung115. Am
23. April 1554 verkaufte er Graf Philipp von Hanau den Zehnten zu
Scherzheim, Lichtenau, Muckenschopf und Helmlingen samt dem
Kirchensatz der Pfarrei (Scherzheim) und der beiden Kaplaneien für

1000 Gulden, behielt sich dabei aber die Gefälle zu Ulm und Hunden

vor 116

Im Jahre 1556 begann Markgraf Philibert selbständig zu regieren. Nach
außen bekannte er sich zwar nie offen zur Augsburger Konfession,
duldete aber, daß seine evangelisch gesinnten Räte und Beamten einen
Großteil der Pfarreien mit Prädikanten besetzten. Der päpstliche
Nuntius, den Philibert bewußt von Baden ferngehalten und im Schwarza-
cher Kloster einquartiert hatte, berichtete über ihn: ,,il stato questo
marchese philiberto e tutto heretico" 117.

Der Nährboden für die Ausbreitung der reformatorischen Ideen scheint
auch im Kloster Schwarzach nicht unfruchtbar gewesen zu sein. Am
21. Dezember 1560 berief Markgraf Philibert den Prior des Klosters Anton
Keller an die Spitalkirche nach Baden. Über ihn berichtet der Statthalter
der zweiten bayerischen Vormundschaft Ottheinrich Graf von Schwarzenberg
: Cellarius (Keller) sei ein ausgesprungener Mönch aus dem
Kloster Schwarzach und habe zusammen mit seinen Genossen durch
seine Predigt das Volk so zur protestantischen Lehre verführt, daß selbst
zu hohen Festen nicht mehr als 10 oder 12 Personen in die Stiftskirche
gegangen seien118. Im Herbst 1557 hatte Markgraf Philibert Abt Martin
gedrängt, die Administration des Klosters Schuttern zu übernehmen. Für
Schwarzach wurde ein Schaffner bestellt, der jährlich dem Markgrafen,
als Landesfürsten, Schutz- und Schirmherren, und Abt Martin, als dem
Prälaten des Gotteshauses, über Einnahmen und Ausgaben Rechnung
ablegen mußte. Abt Martin war über seine Sendung nach Schuttern
keineswegs erfreut. Er klagte Bischof Erasmus von Straßburg: „dar zu
will mir nit gemeinet sein, Schwartzach (darin ich nu XXXIX jarlang
gewesen, meine junge tag und zeit verschlossen) umb disses Schuttern
willen (darin ich noch nichts weiß, auch mir in meinem alter zu erlernen
nit müglich) zu verlassen" 119. Erst 1562 ging sein Wunsch in Erfüllung.
Er durfte die Regierung über Kloster Schuttern niederlegen.

115 GLA 37/226

116 GLA 37/212.

117 Nuntiarberichte aus Deutschland, Abtlg. 2, hrsg. von Hist. Kommission d. Kaiserl. Akademie d. Wissenschaften, 1897,
Bd. 1, 354.

118 GLA 47/2047 Nr. 254.

119 GLA 105/269.

310


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